Wir sollten die Rundfunkgremien wählen!
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Zwei Mikrophone, ein öffentlich-rechtliches System: ARD und ZDF verstehen sich als Diener des Gemeinwohls. Da sind Steigerungsmöglichkeiten noch drin. Bild: dpa
Rundfunk- und Verwaltungsräte sollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren. Dass sie an der Aufgabe oft scheitern, liegt an der Besetzung. Da ließe sich demokratisch Abhilfe schaffen. Ein Gastbeitrag.
Die zwölf deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von insgesamt 667 Frauen und Männern in Rundfunk- und Verwaltungsräten beaufsichtigt. Diese werden nicht gewählt, sondern von Institutionen oder deren Vorständen entsendet. Die von ihnen repräsentierten unterschiedlichen Perspektiven und Lebenserfahrungen sollen sichern, dass das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster“ abbildet. So formuliert es das 2014 ergangene ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Regeln für die Staatsferne der Organisation des Rundfunks festgelegt hat.
In den aktuellen Debatten um die Bestimmungen des nächsten Rundfunk- oder Medienstaatsvertrags bleiben die Rundfunkgremien unauffällig. Auch im Hinblick auf Strukturen und Prioritäten des Programmangebots stützen sie eher die Wagenburgen von ARD und ZDF, als durch eigene Ideen Orientierungen zu setzen. Die Rolle des an den Interessen der Allgemeinheit orientierten Gegenpols zu den Intendanten füllen sie in ihrer öffentlichen Präsentation nicht aus.
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