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Gutachten zu Finanzen : Gehälter bei ARD und ZDF sind zu hoch

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Darf´s ein bisschen mehr sein? Wenn es nach ARD und ZDF geht, gilt das für den Rundfunkbeitrag immer. Bild: dpa

Die Finanzkommission Kef schlägt vor, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein soll. Sie prüft, wofür die Öffentlich-Rechtlichen Geld ausgeben. Jetzt stellt die Kommission fest, die Gehälter bei ARD und ZDF seien zu hoch. Besonders bei einigen Sendern.

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          Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Kef) plädiert für eine Kürzung der Gehälter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vergütungsniveaus der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios sind einem von der Kef eingeholten Gutachten zufolge überproportional gut, wie der in Bonn ansässige Fachdienst „Medienkorrespondenz“ (MK) berichtet.

          So kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass beim internen Vergleich der Vergütungsniveaus zwischen den elf Anstalten fünf Sender oberhalb des Durchschnitts liegen. Beim Bayerischen Rundfunk (BR), Hessischen Rundfunk (HR) und ZDF lägen Gehälter spürbar über dem Durchschnitt. Noch darüber rangiere der Westdeutsche Rundfunk (WDR), bei dem die Gutachter „ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau“ festgestellt hätten.

          Zum anderen wurden auch die Vergütungsleistungen der Anstalten mit drei externen Bereichen verglichen: öffentliche Verwaltung, kommerzielle Medien und allgemeine Wirtschaft. Da die Gehälter der Rundfunkanstalten höher ausfallen als bei der öffentlichen Verwaltung, hat die Finanzkommission Kef vor, den Personalaufwand der Sender in der kommenden Vierjahresperiode um insgesamt 60,3 Millionen Euro zu kürzen, wie die „Medienkorrespondenz“ berichtet.

          „Die Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren“, heißt es demnach im Entwurf für den 22. Kef-Bericht.

          Die Anstalten sollen über das Gutachten schon informiert worden sein. Die Sender verwiesen dem Vernehmen nach darauf, ihre Vergütungsstrukturen seien angemessen, um konkurrenzfähig mit Wirtschaftsunternehmen zu bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten zudem Kritik an dem Gutachten geübt, weil der höhere Altersdurchschnitt ihrer Mitarbeiterschaft und dessen Auswirkungen auf die Vergütungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

          Die Kef hält demzufolge die Argumente jedoch nicht für stichhaltig und hat deshalb in ihrem Berichtsentwurf die Kürzung beim Personalaufwand vorgenommen.

          Die Berechnungen der Kef sind vorläufig; die Sender und die Länder nehmen dazu im Dezember Stellung, so dass noch Änderungen möglich sind. Ihren 22. Bericht unter anderem mit dem endgültigen Vorschlag für die Rundfunkbeitragshöhe ab Januar 2021 wird die Kef im Februar 2020 veröffentlichen. Der vorläufige Vorschlag der Finanzkommission zum Rundfunkbeitrag lautet, dass er vom 1. Januar 2021 um 86 Cent auf dann 18,36 Euro erhöht werden soll.

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