Redtube-Abmahnungen : Filmverwerter The Archive verliert den Kopf
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Zehntausende Redtube-Nutzer waren zur Zahlung von Gebühren aufgefordert worden. Bild: Redtube.com
Hatte The Archive überhaupt das Recht, mehr als zehntausend Abmahnungen gegen Besucher des Pornofilm-Portals redtube.com loszuschicken? Das muss jetzt ein neuer Chef wissen. Den Mann kennt in Finanzkreisen keiner.
Die The Archive AG hat einen neuen Direktor. Wie das Schweizerische Handelsamtsblatt veröffentlichte, hat Nounagnon Sedjro Crespin Djengue aus Benin den Deutschen Philipp Wiik an der Spitze des Unternehmens abgelöst, in dessen Auftrag die Kanzlei Urmann + Collegen mehr als zehntausend Abmahnungen verschickt hatte, weil Internetnutzer angeblich beim Anschauen von Porno-Videos beim Portal redtube.com Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen. Der neue Direktor ist, wie die Schweizer „Handelszeitung“ schreibt, 35 Jahre alt, in der Finanzszene ein Unbekannter und bekam sofort Einzelzeichnungsrecht.

Redakteur im Feuilleton.
The Archive gibt an, die Verwertungsrechte an vier Porno-Videos innezuhaben, die unrechtmäßig bei redtube.com hätten abgerufen werden können, und argumentierte, allein das Streaming dieser Filme verstoße bereits gegen das Urheberrecht.
Ende das Jahres waren Zweifel daran laut geworden, dass The Archive tatsächlich Rechteinhaber ist. Die Filme sollen, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet hatte, von der Berliner Firma Hausner Productions kommen, die wiederum die weltweiten Verwertungsrechte von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. erworben habe. Allerdings besteht der Verdacht, dass die spanische Firma die Filme „augenscheinlich nur umetikettiert“ habe, sie wären nämlich unter anderen Titeln von der amerikanischen Firma Combat Zone USA gedreht worden und würden von ihr weiterhin unter den Originaltiteln vermarktet.
Finanzielle Grenzen
Der Rechtsanwalt Urmann, der die Abmahnungen verschickt hatte, ging im Gespräch mit „Focus“ auf die Bedenken zumindest ein: Wenn sich herausstelle, „dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist“, hätten die Abgemahnten schlimmstenfalls „einen Schadensersatzanspruch gegen The Archive“, wird er zitiert. Der Schwarze Peter läge demnach bei dem Unternehmen.
Ob die Abgemahnten diesem gegenüber ihre Ansprüche durchsetzen können, ist allerdings fraglich: Wenn sie neben der von ihnen via Urmann + Collegen geforderten Summe von 250 Euro auch ihre Anwaltskosten geltend machen, könnte das Unternehmen rasch an seine finanziellen Grenzen stoßen und insolvent werden. Dem Handelsregister des Kantons Zürich zufolge verfügt es über ein Aktienkapital von gerade einmal hunderttausend Schweizer Franken.