Redtube-Abmahnungen : Doch kein Download
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Zehntausende Redtube-Nutzer waren zur Zahlung von Gebühren aufgefordert worden. Bild: Redtube.com
Im Fall der über zehntausend verschickten Redtube-Abmahnungen gerät The Archive weiter in die Defensive: Das Landgericht Köln gibt den ersten Beschwerden gegen das Unternehmen statt.
Mehr als zehntausend Abmahnungen hatte die Kanzlei Urmann + Collegen an Internetnutzer verschickt, die angeblich beim Porno-Portal redtube.com Videos angeschaut hatten, deren Verwertungsrechte das Unternehmen The Archive für sich in Anspruch nimmt. Hundertzehn Beschwerden sind bislang beim Landgericht Köln gegen dessen Beschlüsse eingegangen, die Deutsche Telekom müsse auf Antrag von The Archive Namen und Adressen dieser Kunden nennen. Den ersten vier Beschwerden hat das Gericht jetzt stattgegeben und deren Kosten The Archive zugewiesen. Weitere Entscheidungen werden in Kürze erwartet. Weitere Beschwerden offenbar auch.

Redakteur im Feuilleton.
Im Antrag von The Archive sei es um Downloads der Videos gegangen, deren Rechte das Unternehmen für sich beansprucht. Tatsächlich habe sich später herausgestellt, dass es sich bei Redtube um eine Streaming-Plattform handelt: „Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams“, stellt das Gericht jetzt klar, „stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar.“ Auch die zur Ermittlung der IP-Adressen angeblich eingesetzte Software erscheint dem Gericht nunmehr fragwürdig. Die Antwort darauf, „wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung“ zwischen der Streaming-Quelle und dem Rechner des Nutzers „eindringen konnte“, sei das Unternehmen bislang schuldig geblieben.
Außerdem teilt das Landgericht Köln mit, der Anwalt, der The Archive bei den insgesamt rund neunzig Anträgen auf Herausgabe der Namen und Anschriften vertreten hatte, die beim Gericht von sechzehn verschiedenen Kammern bearbeitet worden waren, habe ohne Angabe von Gründen sein Mandat „in einigen Verfahren“ niedergelegt. Das passt ins Bild: Vor zwei Wochen ist bekannt geworden, dass sich der Chef von The Archive aus dem Unternehmen zurückgezogen hat und dass der für die Versendung der Abmahnungen zuständige Anwalt unter Umständen Schadensersatzansprüche der Abgemahnten gegen das Unternehmen sieht. Er selbst ist in der Angelegenheit wegen Nötigung oder Erpressung angezeigt worden.