Rechtsextremist Sven Liebich : Zehn Monate auf Bewährung für Hetze gegen Künast
Der Rechtsextremist Sven Liebich erhält wegen Verleumdung und Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das entschied das Landgericht Halle am Montag im Berufungsverfahren.
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 unter anderem wegen Verleumdung der Grünenpolitikerin Renate Künast in sozialen Medien zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er ging in Berufung und plädierte auf Freispruch. Das Amtsgericht hatte Liebich der Verleumdung zweier Politiker für schuldig befunden sowie der Beleidigung, üblen Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen.
Liebich erklärte vor dem Berufungsgericht, seine Äußerungen seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Renate Künast hatte 2020 wegen Liebichs Äußerungen von Facebook Auskunft über Nutzer verlangt, die herabsetzende Kommentare über sie veröffentlichten, und im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde recht bekommen. Politiker müssten sich auch in einer öffentlichen Debatte eine auf die Person abzielende öffentliche Verächtlichmachung oder Hetze nicht gefallen lassen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus 1986 zum Thema Gewalt gegen Kinder in Familien. Ein Abgeordneter hatte eine Parlamentarierin gefragt, wie sie zu dem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Künast hatte dazwischengerufen, „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“.
Der rechtsextreme Netzaktivist Liebich hatte dies Jahre später auf seiner Facebookseite aufgegriffen und dort den Kopf von Künast mit dem Zitat ergänzt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt.“ Unter dem Beitrag gab es zahlreiche herabsetzende Kommentare über die Politikerin.
