Behauptung zu K.-o.-Tropfen :
Till Lindemann siegt gegen Kayla Shyx vor Gericht

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Es gilt die Unschuldsvermutung: Till Lindemann, Frontsänger der Band Rammstein
Die Youtuberin Kayla Shyx darf nicht mehr behaupten, bei Rammstein-Konzerten würden junge Frauen unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht. Vor Gericht konnte sie ihre Aussagen aus einem Video nicht glaubhaft machen.

Der Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann, hat vor dem Landgericht Hamburg Unterlassungsverfügungen gegen die Youtuberin Kayla Shyx erwirkt (Az.: 324 O 264/23). Ähnlich wie in dem Verfahren, das Lindemann gegen den „Spiegel“ führt, verbot das Gericht die Behauptung, bei Rammstein-Konzerten würden Mädchen unter Alkohol, Drogen, K.-o.-Tropfen gesetzt und sexuell missbraucht.

Kayla Shyx seien die Kernvorwürfe, die sie Lindemann in ihrem inzwischen 5,8 Millionen Mal abgerufenen Video mache, untersagt worden, teilt der Anwalt des Sängers mit. Dazu zählt, wie der Blick in die Verfügung verrät, Shyx’ Behauptung, die Irin Shelby Lynn sei bei einem Rammstein-Konzert unter Drogen gesetzt worden, und die Mutmaßung, so sei es vielen anderen jungen Frauen ergangen; sie seien betrunken und mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und sexuell missbraucht worden. Untersagt wurde Kayla Shyx auch, Lindemann mit „pädophilen Vergewaltigern“ in Zusammenhang zu bringen.

Das Landgericht wertet die Einlassungen von Kayla Shyx (bürgerlich Kaya Loska) als „prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen“, die Shyx nicht habe glaubhaft machen können, und als ehrverletzende Bewertungen, „für die es keine Anknüpfungstatsachen“ gebe. Damit mangele es „weiterhin an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der nicht nur von Kayla Shyx erhobenen Vorwürfe“, sagt Lindemanns Anwalt Simon Bergmann. Ein Verfügungsverfahren gegen die in Irland lebende Shelby Lynn, die ein Rammstein-Konzert in Vilnius besucht und gegen Lindemann den Vorwurf sexueller Übergriffigkeit erhoben hatte, hat der Anwalt des Sängers ebenfalls angestrengt.

Kayla Shyx in ihrem Youtube-Video
Kayla Shyx in ihrem Youtube-VideoYoutube/Kayla Shyx

Der „Spiegel“ setzt sich in einer Erklärung indes gegen die Vorwürfe des Anwalts, das Magazin betreibe eine überschießende MeToo-Berichterstattung, zur Wehr. Auch gegen den „Spiegel“ hatte Bergmann Unterlassungen erwirkt, vor allem gegen die Behauptung, bei Partys nach Rammstein-Konzerten seien Frauen unter Drogen gesetzt und missbraucht worden.

Das Magazin verweist, wie in der F.A.Z. bereits erwähnt, darauf, dass es die Schilderungen zweier mutmaßlicher Betroffener, was Lindemanns angebliche sexuelle Praktiken angehe, wiedergeben dürfe, wonach es hinter der Bühne eine Vorrichtung gab, in der Lindemann Sex mit Konzertbesucherinnen gehabt habe. Den Hinweis in eigener Sache verbindet der „Spiegel“ mit dem Seitenhieb auf andernorts geübte, angeblich „einseitige“ Berichterstattung zu dem Fall. Gegen die Unterlassungsverfügung hat der „Spiegel“ Widerspruch eingelegt. Der österreichische Rundfunk ORF berichtet unterdessen von einer weiteren Frau, die Till Lindemann sexuellen Missbrauch vorwerfe.