Den Gremien eine Gasse
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Macht sich stark für eine Reform der ARD: Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt Bild: dpa
Der neue Auftrag von ARD und ZDF ist deutlich: mehr Kultur, in Maßen Leichtes. Und über die Rundfunkräte bekommen die Bürger mehr Einfluss. Ein Gastbeitrag.
Anfang Juni 2022 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Entwurf des Regelungstextes für den Staatsvertrag zur Änderung des Medienstaatsvertrages zur Kenntnis genommen. Es geht um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie um eine Stärkung der Gremien. Die Rundfunkkommission wird auf dieser Grundlage den Entwurf des Staatsvertrags erstellen und mit einer Begründung versehen. In Kürze soll der Vertrag im Umlaufverfahren beschlossen werden. Nach der notwendigen Unterrichtung der Landtage soll er am 20. Oktober in der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet werden. Im Anschluss an diesen Staatsvertrag wird sich die Rundfunkkommission mit Beitragsfragen befassen, von den Grundsätzen der Ermittlung und Festsetzung des Rundfunkbeitrags bis hin zu dessen Verteilung auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
Keine revolutionären Brüche
Im Entwurfstext gibt es keine revolutionären Brüche mit dem bisherigen Auftrag, erwartungsgemäß werden auch keine kleinen Sender geschlossen, aber belanglos sind die neuen Regeln keineswegs. Deutlicher als bisher wird hervorgehoben, dass „die öffentlich-rechtlichen Anstalten . . . die Aufgabe (haben), ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“, denn schließlich finanzieren auch alle sie mit ihren Beiträgen.
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