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„Nordkurier“-Posse : In Mecklenburg-Vorpommern sind Rabauken angesagt

  • -Aktualisiert am

Im Kampf mit den Rabauken in Mecklenburg-Vorpommern: Justitia Bild: dpa

Strafverfahren und Rabaukentum: Könnten die beiden Verfahren wegen Beleidigung gegen den „Nordkurier“ mit der Justizministerin zu tun haben?

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          Zwei Strafverfahren wegen Beleidigung gegen zwei Redakteure des „Nordkuriers“: Thomas Krause wurde für den Begriff „Rabauken-Jäger“ zu einer Geldstrafe von tausend Euro verurteilt, sein Chefredakteur Lutz Schumacher kommentierte die Verhandlung und beschrieb „einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt“. Auch Schumacher droht nun eine Geldstrafe. Tatbestand: Beleidigung eines – namentlich nicht genannten – Staatsanwalts.

          Deutschland schüttelt den Kopf über eine entfesselte Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg, doch vielleicht zu Unrecht. Denn beide Strafverfahren gegen den „Nordkurier“ wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben – einer Behörde, die der CDU-Justizministerin Uta-Maria Kuder direkt untersteht. Weshalb werden dort, unter der Rechts- und Fachaufsicht der Ministerin, kuriose Strafverfahren gegen die Zeitung angestrengt?

          Uta-Maria Kuder ist seit 2006 Justizministerin ihres Landes. Ihre größte politische Niederlage erlebte sie im September 2011, als sie bei der Stichwahl zur Landrätin im Kreis Vorpommern-Greifswald überraschend verlor. „Am Ergebnis des Wahlsonntags wird die CDU-Bewerberin wohl noch einige Zeit zu knabbern haben“, schrieb damals der „Nordkurier“: „Gerade mal 40 Prozent der Wähler gaben ihre Stimme an Uta-Maria Kuder.“ Die Mehrheit ging an die Kandidatin der Linkspartei – eine Partei, die bei den Kreistagwahlen nicht einmal neunzehn Prozent schaffte. Der „Nordkurier“ schrieb, der Wähler habe Frau Kuder „eindeutig in die Pfanne gehauen“. Sie habe aber im Wahlkampf ihre Angst vor Pferden verloren, ein „ganz persönlicher Erfolg“ und „das Rezept fürs Leben nach dem GAU“. Der teilweise hämische Artikel erschien sechs Tage nach der Wahlniederlage.

          Die Ministerin und der Jäger sind auf einer Linie

          Ebenso wenig eine Niederlage einstecken wollte der Jagdpächter, der ein verendetes Reh hinter seinem Auto geschleift und vom „Nordkurier“ als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet wurde. Weder die zuständige Staatsanwaltschaft, die deutsche Strafrechtswissenschaft noch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sehen darin eine Beleidigung. Anderer Ansicht war jedoch die Generalstaatsanwaltschaft, die nach einer „Prüfung der Sach- und Rechtslage“, wie Ministerin Kuder sagt, für eine Fortsetzung des Verfahrens sorgte. Die Ministerin und der Jäger liegen hier ganz auf einer Linie. Es ist nicht das Einzige, was sie verbindet. Beide sind im CDU-Kreisverband Vorpommern-Greifswald engagiert. Miteinander über den Sachverhalt gesprochen haben sie aber nicht, lässt die Ministerin ausrichten. Würde sie eine Äußerung wie „hatte Schaum vor dem Mund“ als Beleidigung ansehen? Antwort: „Ihre Frage stellt sich nicht.“

          Der „Nordkurier“-Chef Schumacher kennt das Problem schweigsamer Ministerien in Schwerin. Schon häufiger hat er mit Auskunftsklagen drohen müssen, um Informationen zu erhalten. Ungemach droht der Justizministerin nun aber auch aus Passau. Dort kommt Holm Putzke, Professor für Strafrecht, auf Anfrage dieser Zeitung zu dem Ergebnis, dass sich der Generalstaatsanwalt selbst strafbar gemacht hat: Paragraph 344 des Strafgesetzbuches sieht für die „Verfolgung Unschuldiger“ eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vor. „In der Äußerung des „Nordkurier“-Chefredakteurs liegt offenkundig keine Straftat vor“, sagt Putzke: „Leicht dürfte auch der Nachweis zu führen sein, dass die Beteiligten absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen verfolgen. Die Behauptung des Gegenteils wäre eine reine Schutzbehauptung.“ Der „Nordkurier“ meldet unterdessen, Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) habe sich von seiner Justizministerin distanziert. Im nächsten Jahr wird in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

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