Erdogan gegen Böhmermann : Entscheidung im Zivilprozess verschoben
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Die Entscheidung über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Erdogan gegen den ZDF-Moderator Böhmermann ist vertagt worden. An diesem Mittwoch kreuzten die Anwälte in Hamburg die Klingen.
In der mündlichen Verhandlung zur Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann ist am Mittwoch noch kein Urteil verkündet worden. Vor dem Landgericht Hamburg erörterten zunächst die Anwälte von Kläger und Beklagtem am ersten Verhandlungstag ihre Positionen. Dabei verwies der Böhmermann-Vertreter Christian Schertz auf die Einstellung der Strafermittlungen gegen seinen Mandanten - die Staatsanwaltschaft Mainz habe den Tatbestand der Beleidigung verneint, sagte Scherz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe des weiteren festgestellt, dass es sich verbiete, einzelne Teile eines Kunstwerkes aus dem Zusammenhang zu lösen.
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil bei Böhmermann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Mainz kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Eine Strafsache sei jedoch etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren, indem es um die Frage gehe, ob das Gedicht eine Schmähung sei.
Bewusst in die Verjährung getrieben
Sprenger warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben. Die Entscheidung über die Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei. Im Medienrecht beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate.
Staatsoberhaupt und Moderator waren am Mittwoch in Hamburg nicht persönlich anwesend. Die Verhandlung am Mittwoch dauerte insgesamt 90 Minuten. Als Termin für die Verkündung einer Entscheidung wurde der 10. Februar 2017 festgesetzt.
In dem noch laufenden Zivilprozess wendet sich Erdogan gegen das sogenannte Schmähgedicht, das Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDF neo) verlesen hatte. Er will mit seiner Klage ein Komplettverbot des Gedichts erwirken.