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Vorfälle in Köln an Silvester : Presserat weist alle Beschwerden zur Berichterstattung ab

  • Aktualisiert am

Ein verdächtiger Mann wird in der Silvesternacht in Köln von Polizisten abgeführt. Bild: dpa

Die Kritik an der Berichterstattung über die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln ist nicht gerechtfertigt. Zu diesem Urteil kommt der Deutsche Presserat.

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          Der Deutsche Presserat hat sämtliche Beschwerden zur Berichterstattung über die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln zurückgewiesen. Wie Geschäftsführer Lutz Tillmanns der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag sagte, kam der Beschwerdeausschuss in allen Fällen zu der Einschätzung, die vorgebrachte Kritik sei nicht gerechtfertigt.

          Insgesamt hatten das Selbstkontrollorgan nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen während der Silvesternacht 31 Beschwerden erreicht. Elf waren schon vor der Sitzung des Beschwerdeausschusses als offensichtlich unbegründet bewertet worden. Von den 20 übrigen Beschwerden bezogen sich allein 14 auf ein Titelbild des Nachrichtenmagazins „Focus“, das eine unbekleidete Frau mit mehreren dunklen Handabdrücken auf der Haut zeigte.

          Der Vorwurf lautete, die Darstellung sei sexistisch und rassistisch. Der Ausschuss erkannte in der Abbildung jedoch keine herabwürdigende Darstellung von Frauen. Die Darstellung überschreite auch nicht die Grenze der Diskriminierung. Die Veröffentlichung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Daher seien die Beschwerden unbegründet. Auch sechs weitere Beschwerden zu drei Berichten über die Silvesternacht in Köln wurden als unbegründet zurückgewiesen.

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