Pressefinanzierung durch Rundfunkgebühr : So wird die Zeitung öffentlich-rechtlich
- -Aktualisiert am
Sein Vertrag ist unterschriftsreif, kann aber noch nicht ausgefertigt werden: Marc Jan Eumann, Chef der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt in spe. Bild: dpa
Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann hat einen großen Plan: Er will mit der Rundfunkgebühr die Presse finanzieren. Sein umstrittenes Vorhaben will er durch die Hintertür verwirklichen.
Man kann Marc Jan Eumann wirklich nicht vorwerfen, einen Schnellschuss abgefeuert zu haben. Seit langem und mit großer Beharrlichkeit verfolgt der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär seine Idee, eine Journalismus-Stiftung zu gründen. Seine Parteifreundin und Chefin Hannelore Kraft (SPD) unterstützt ihn dabei. Im Juni 2011 kündigte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin auf dem Medienforum in Köln an, man werde „Geld in die Hand nehmen“ für Recherchestipendien oder Weiterbildungsangebote für Journalisten. „Dabei ist selbstverständlich, dass wir eine solche Förderung staatsfern und unabhängig organisieren müssen“, versicherte Frau Kraft.
Trotzdem sahen nicht nur die Verleger in dem Hilfsangebot von Beginn an die Idee, dem Staat Zugriff auf den Markt der freien Presse zu verschaffen. Auch im Internet fand sich bald heftige Kritik. „Immer wenn Politiker von Staatsferne reden, wird es gefährlich. Politikern geht es um Macht. Ihnen geht es darum, ihre Ziele durchzusetzen und ihre Freunde zu versorgen“, warnte der Blog „Ruhrbarone“. Die Stiftung sei nur ein erster Schritt auf dem Weg zu Eumanns Ziel: öffentlich-rechtliche Zeitungen und Online-Angebote, finanziert durch die Rundfunkgebühr, die seit 1. Januar Haushaltsbeitrag heißt.
Eumann streitet das energisch ab - und wirbt zugleich offensiv für eine Ausdehnung des Gebührenmodells. „Die Rundfunkgebühr (bald: Haushaltsabgabe) ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber heute auch schon für die Rechtsaufsicht über den kommerziellen Rundfunk, wahrgenommen von den Landesmedienanstalten, und heute auch schon für die Filmförderung. Das macht klar: Die Rundfunkgebühr kann mehr, wenn wir wollen“, schrieb Eumann Ende Oktober 2011 in seinem Buch „Journalismus am Abgrund“. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagt Eumann auf die Frage, ob er die Rundfunkgebühr in eine Medien- oder Kulturabgabe umwandeln will: „Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir den Strukturwandel bei der Finanzierung der Herstellung der Öffentlichkeit, der sich gerade vollzieht, gesellschaftlich begleiten.“
Finanziert wird über einen Umweg
Die Journalismus-Stiftung ist ein erstes praktisches Projekt für Eumann, um zu zeigen, was man mit der Gebühr so alles machen kann, wenn man nur will. Mit Hilfe eines kleinen Projekts will Eumann am ganz großen Rad drehen. Ohne den mühsamen Weg einer Staatsvertragsnovelle zu beschreiten, strebt er einen Paradigmenwechsel an. „Wir machen einen Vorschlag, für den man keinen Rechtsrahmen ändern muss.“
Kurz vor Ostern stellte der Staatssekretär einen sogenannten Arbeitsentwurf einer Novelle des Landesmediengesetzes ins Internet. In Paragraph 116 der Novelle ist vorgesehen, dass jährlich 1,6 Millionen Euro an eine Stiftung mit dem politisch korrekten Namen „Vielfalt und Partizipation“ zur Förderung von Medienkompetenz fließen. Finanziert werden sollen mit dem Geld die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die mit der lokalen und regionalen Berichterstattung befasst sind, eine Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus oder Recherchestipendien. Das Geld soll von der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) kommen, deren Jahresetat in Höhe von 18,8 Millionen Euro sich aus den Rundfunkgebühren speist.
Staatsverträge
Ein genialer Coup ist die Umwegfinanzierung nicht. Es ist vielmehr zweifelhaft, ob sie rechtskonform ist. In Staatsverträgen ist festgeschrieben, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ dient. Ein (geringer) Anteil des Geldes geht zudem an die Landesmedienanstalten. Sie lassen private Rundfunkanbieter zu und beaufsichtigten sie. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) begleitet zudem die Medienentwicklung durch Forschung und unterstützt die Medienerziehung (Medienkompetenz). In erster Linie haben Landesmedienanstalten die wichtige öffentliche Aufgabe, Aufsicht wahrzunehmen. Sie sind nicht als Geldverteilinstanz gedacht.