Undercover-Journalismus : Nur recherchieren, was die Polizei erlaubt?
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Permanent unter Druck: Polizeibeamte am Kölner Hauptbahnhof. Bild: dpa
Was soll man von den heimlichen Filmaufnahmen einer Kölner Polizistin über ihren Alltag halten? Der Polizeipräsident ist maßlos entrüstet, der Sender RTL defensiv. Was ist erlaubt, was nicht? Es gibt einen, der es weiß.
Man fragt sich, ob es der Kölner Polizeipräsident nicht eine Nummer kleiner hat. Er sei „erschüttert und empört“ über das Verhalten der jungen Polizeibeamtin, die für eine RTL-Recherche offenbar monatelang heimlich Aufnahmen von ihrem und dem Dienstalltag ihrer Kollegen machte, sagte Jürgen Mathies: „Das für mich, meine Behörde und insbesondere auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendige Vertrauen gegenüber dieser Beamtin ist unwiderruflich zerrüttet. Gegen die bereits Suspendierte habe ich heute das Entlassungsverfahren eingeleitet!“
Beschönigen sollte man den Vertrauensbruch nicht, doch könnte der Polizeichef seine mit einem Ausrufezeichen versehene und doppelt unterstrichene Empörung vielleicht etwas mäßigen und sich für andere Gelegenheiten aufsparen. Schließlich dürfte das Ziel der heimlichen Filmerei dasjenige gewesen sein, was der Sprecher des Senders RTL, Matthias Bolhöfer, an dieser Stelle beschrieb: den Arbeitsalltag einer Polizeihundertschaft zu zeigen, die dienstliche Belastung inklusive Überstunden, allgegenwärtiger Gefahr und zunehmender Gewalt gegen Polizisten im Einsatz. Davon könnte der Polizeipräsident von Köln doch auch schon einmal gehört haben.
Eine andere Perspektive
Man könnte das Vorgehen der Polizistin, vor allem ihren Kollegen gegenüber, als Vertrauensmissbrauch nicht gutheißen, aber auch aus einer anderen Perspektive sehen - als Whistleblowing und Undercover-Recherche, die Zustände offenlegt, die Polizeipräsidenten und Innenminister in Pressemitteilungen selten thematisieren. Nun wird gegen die Polizistin, eine Mitarbeiterin von RTL und einen Kameramann ermittelt, nicht aber gegen den Sender selbst, wie es mancherorts geheißen hatte. Dessen Verantwortliche müssen sich Gedanken darüber machen, wann eine Undercover-Recherche gerechtfertigt ist und wann nicht.
Den Maßstab dafür hat der Reporter Günter Wallraff gesetzt, der zuletzt auch für RTL arbeitete und nach dem das - in diesem Fall nicht betroffene - „Team Wallraff“ mit seiner Sendung benannt ist. Günter Wallraff ist bekanntlich „Der Mann, der bei ,Bild‘ Hans Esser war“. Will heißen: Im Jahr 1977 arbeitete Wallraff unter diesem Pseudonym dreieinhalb Monate lang verdeckt in der Redaktion der „Bild“ in Hannover. Daraus resultierte sein Bestseller „Der Aufmacher“, in dem er die Methoden der Boulevardzeitung offenlegte. Und daraus resultierten im nachfolgenden Rechtsstreit mit dem Springer-Verlag Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, die als „Lex Wallraff“ bekanntgeworden sind. Sie halten fest, wann Journalisten verdeckt recherchieren dürfen und wann nicht: Es muss ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit an den dadurch zutage geförderten Informationen geben, und diese müssen sich auch nur auf diese Art und Weise beschaffen lassen.
In dieser Zuschreibung liegt das historische Verdienst von Günter Wallraff, von dem alle investigativen Journalisten zehren. RTL muss aufpassen, dass es dieses Erbe nicht verschleudert. Dass eine Recherche über den beschwerlichen Alltag der Polizei nicht wie in Köln vonstattengehen muss, zeigen viele Beispiele, zuletzt etwa eine beeindruckende Reportage von Robert Heller im ZDF, der Beamte der Landes- und der Bundespolizei bei einem langen Wochenendeinsatz begleitete, in dem es darum ging, bei Großdemonstrationen in Rostock linke und rechte Gewalttäter in Schach zu halten. Der Film sei jedem Redaktionschef, Polizeipräsidenten und politisch Verantwortlichen zur Ansicht empfohlen.