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Verfügung gegen NDR erwirkt : Lindemanns Anwälte erfolgreich gegen „tagesschau.de“

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Die Verdachtsberichterstattung gegen ihn hat Grenzen: Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein. Bild: Laif

Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann setzen vor Gericht eine Verfügung nach der anderen durch. Nach „Spiegel“ und SZ ist jetzt wieder der NDR dran: Ein aufgeworfener Vergewaltigungsverdacht gehe zu weit, so das Gericht.

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          Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann haben vor dem Landgericht Hannover eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR erwirkt. Diesmal geht es um einen Bericht auf „tagesschau.de“ vom 17. Juli, wie die Anwälte Christian Schertz und Simon Bergmann erklärten.

          In dem Artikel auf „tagesschau.de“ sei über eine Frau berichtet worden, die angab, nackt und mit Unterleibsschmerzen in einem Hotelzimmer aufgewacht zu sein, nachdem sie den Abend zuvor unter anderem mit Till Lindemann verbracht hatte. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg erweckt der Bericht den Verdacht, Lindemann habe die Frau im Februar 1996 vergewaltigt oder sexuelle Handlungen an ihr ohne ihre Einwilligung vorgenommen. Hier fehle es am „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, stellte das Landgericht Hamburg fest (Az 324 O 298/23).

          „Mangelhafte Recherchearbeit“ der Medien

          Das Landgericht Hamburg hat mit gleicher Argumentation auf Antrag der Anwälte bereits einstweilige Verfügungen gegen die „Süddeutsche Zeitung“ und „sueddeutsche.de“ wegen Berichten am 17. und 18. Juli sowie gegen „tagesschau.de“ und den NDR wegen eines Berichts vom 2. Juni erlassen.

          In der neuerlichen Entscheidung der Richter sehen Schertz und Bergmann einen Beleg für die „mangelhafte Recherchearbeit“ der Medien. Essenzielle journalistische Sorgfaltspflichten würden außer Acht gelassen. Dies sei nicht mit dem Auftrag der „Tagesschau“ in Einklang zu bringen, unabhängig, sachlich und unparteilich zu informieren.

          Der „Spiegel“ teilte unterdessen mit, er werde Beschwerde gegen eine weitere Entscheidung des Landgerichts Hamburg einlegen. Dieses hatte einen Antrag des Magazins auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann abgelehnt. Der „Spiegel“ war gegen eine Formulierung der Anwälte in einer Pressemitteilung vom 17. Juli vorgegangen. Dort war von falschen Tatsachenbehauptungen in einem Bericht des Magazins über die Rede. Das Landgericht Hamburg stellte fest, die Kanzlei hätte präziser von „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“ schreiben müssen. Lindemanns Anwälte hatten jedoch nach Angaben des Gerichts zugesagt, diese Formulierung künftig nicht mehr zu verwenden. Deshalb hätten die Richter den Antrag des Magazins auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Die Anwälte selbst teilten mit, es bestehe keine Wiederholungsgefahr.

          Ein Sprecher des Verlags sagte, der „Spiegel“ werde Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen. Zwar habe die Kanzlei Schertz Bergmann klargestellt, dass sie die beanstandete Äußerung künftig nicht mehr in dieser Form wiederholen werde. „Unseres Erachtens besteht aber dennoch ein Unterlassungsanspruch“, sagte der Sprecher.

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