Reform von ARD und ZDF : Nicht noch mehr Kosten
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NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminiski. Bild: dpa
Nathanael Liminski, Staatskanzleichef von NRW, erwartet, dass ARD und ZDF sparen. Das von der ARD angekündigte Nachrichtensoloprogramm sieht er sehr kritisch und fragt: Wo bleibt die Gemeinsamkeit mit dem ZDF?
Die Rundfunkkommission der Länder befasst sich heute mit Änderungsvorschlägen, die sich aus der Online-Anhörung zum Medienänderungsstaatsvertrag ergeben haben. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im Oktober des vergangenen Jahres einen Entwurf zur Struktur- und Auftragsreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebilligt, bei dem einige Punkte weiterhin umstritten sind. Bis Mitte Januar konnten Verbände und interessierte Bürger Anregungen geben. An die 2700 Eingaben haben die Rundfunkkommission erreicht.
Was ist öffentlich-rechtliche Unterhaltung?
Nach Einschätzung von Nathanael Liminski, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, stehen vor allem drei Bereiche im Blickpunkt. Es gehe um die Stärkung der Gremien der Rundfunkanstalten bei der Aufsicht über die Erfüllung des Auftrags und um den Auftrag selbst. Hier sei das Profil der Unterhaltung umstritten, so Liminski. Aus Sicht vieler Länder soll „Unterhaltung“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anders gestaltet sein und eine andere Funktion haben als bei Privatsendern. Der dritte Schwerpunkt berühre den Kern der Novellierung – die Flexibilisierung der Programmbeauftragung. Hier sollten die Sender bei der Wahl der Ausspielwege größeren Freiraum bekommen, aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Es gehe darum, den Sendeauftrag „auf die Erfordernisse der Gegenwart und absehbaren Zukunft hin anzupassen – in schöpferischer Treue zur Gründungsidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagt der Medienpolitiker im Gespräch.
Für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei jedoch mit entscheidend, wie eine nachvollziehbare Finanzierung des Systems gelinge. Der Pflichtbeitrag müsse für die Bürger bezahlbar bleiben, das trage wesentlich zu seiner Legitimation bei. Zur Marke „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ müssten ein klares Profil, bürgernahe Angebote und attraktive regionale Inhalte gehören. Mit Blick auf den Kern der Reform, nur noch wenige Programme direkt zu beauftragen, fordert, Liminski, dass die Flexibilisierung keine unermesslichen Kosten auslösen darf. Mit neuen Online-Inhalten müsse verbunden sein, lineare Angebote zu reduzieren. „Insoweit halte ich die Feststellungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF für richtig, dass Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüfbar sein müssen“, sagt der Staatskanzleichef. Er erwarte „von Systemen mit einer Finanzausstattung von jährlich mehr als neun Milliarden Euro“, dass sie ihre Verantwortung wahrnähmen, indem sie Einsparpotentiale identifizierten.
Auf den geplanten Nachrichtenkanal der ARD angesprochen, fordert Liminski, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihren Informationsauftrag in allen Programmen erfüllen: „Ein Newskanal darf kein Feigenblatt dafür werden, dass sie an irgendeiner Stelle ihrer Informationsverpflichtung nachkommen – obwohl sie damit die Mehrheit der Zuschauer nicht mehr erreichen.“ Liminski hält die Art und Weise, wie der Vorschlag von der ARD platziert worden ist, für „unglücklich“. Die Gemeinsamkeit mit dem ZDF zum Beispiel bei Phoenix werde mit einer solchen Idee unnötig aufs Spiel gesetzt. Sowohl die Länder als auch die Öffentlichkeit forderten im Gegensatz dazu, dass die Zusammenarbeit ausgebaut werde: „Die notwendige Verstärkung der Kooperationen mit diesem einseitigen und unabgestimmten Vorstoß zu gefährden, ist eine Operation am offenen Herzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Vorstoß erschwert auch die Bemühungen um ein faires Miteinander mit den Zeitungsverlagen und anderen privaten Anbietern.“
Liminski spricht sich auch für eine Reform der Beitragsfestsetzung entsprechend der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts aus. Das gegenwärtige Verfahren werde gesellschaftlich und von den Landtagen nicht mehr akzeptiert, wie es früher der Fall gewesen sei. Den politisch vielfältigen Landtagen eine im Ergebnis vorgegebene Entscheidung abzuverlangen, werde den demokratischen Erwartungen nur noch sehr begrenzt gerecht.