#MeToo : Mutmaßliches Wedel-Opfer Jany Tempel kündigt Hungerstreik an
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Die Schauspielerin Jany Tempel. Bild: dpa
Die Schauspielerin Jany Tempel will mit drastischen Mitteln erreichen, dass Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel erhoben wird.
In der Affäre um den Regisseur Dieter Wedel gibt es eine neue Entwicklung: Die Schauspielerin Jany Tempel kritisiert mit drastischen Mitteln die Münchner Justiz. Auf ihrer Homepage kündigte sie an, in den Hungerstreik zu treten, bis über die Anklage gegen Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung entschieden wurde.
Vor mehr als einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Wedel erhoben. Sie geht davon aus, dass der Regisseur Tempel im Sommer 1996 in einem Münchner Luxushotel vergewaltigt hat. Der Regisseur bestreitet die Vorwürfe. Das Landgericht München I muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
„Nach so vielen Jahren täglicher Ungerechtigkeit und permanenter psychischer Körperverletzung, trete ich nun hiermit in Hungerstreik, bis Sie endlich auf mein und unser aller Anliegen eingehen und dieser permanenten Retraumatisierung ein Ende setzen“, heißt es auf der Homepage der Schauspielerin, von der ein Link zu einem Live-Stream auf Youtube führt. Darin ist zu sehen, wie eine weißgekleidete, dunkelhaarige Frau, bei der es sich um Tempel handeln könnte, in einem Käfig sitzt.
Es dauert viel zu lange
Ihr Anwalt Alexander Stevens wollte sich zu der Aktion seiner Mandantin, über die zunächst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte, nicht äußern. Er hatte die lange Verfahrensdauer allerdings schon mehrfach scharf kritisiert und im Mai eine offizielle Verzögerungsrüge verfasst.
Die Staatsanwaltschaft hatte Wedel schon im März vergangenen Jahres angeklagt, der Regisseur bestreitet die Vorwürfe. Seine Anwälte sprachen von Vorverurteilung und betonten die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage gar nicht zugelassen werden könnte - obwohl das in der deutschen Justiz nur sehr selten vorkommt.
Die zuständige Kammer sei noch mit der Prüfung der Zulassung beschäftigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I nach der Verzögerungsrüge im Mai. Die Entscheidung solle in Kürze ergehen. In Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot, das besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren so schnell wie möglich zu beginnen. Wedel sitzt aber nicht in Untersuchungshaft.