Mosley gegen Google : Die verbotenen Bilder bleiben
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Allein gegen Google: Max Mosley kämpft um seine Privatsphäre Bild: AP
Der einstige Präsident des Motorsports Max Mosley will, dass Google ihn vergisst. Vor allem eine bestimmte Geschichte aus seinem Privatleben. In Hamburg steht der Fall vor Gericht.
Eine Google-Bildersuche wirft auf einem mittelgroßen Bildschirm zwanzig Vorschaufotos aus. Zwanzig - das ist der Nenner, über den sich Max Mosleys Kampf für seine Persönlichkeitsrechte und gegen den amerikanischen Suchmaschinenkonzern berechnen lässt: Wer Mosleys Vor- und Nachnamen am Donnerstag bei Google eingab, stieß mit fünf Prozent Wahrscheinlichkeit auf ein Bild, das den ehemaligen Präsidenten des Internationalen Automobil-Verbandes FIA direkt in Verbindung bringt mit jener Party, die er 2008 mit fünf Prostituierten gefeiert hat. Wer eine der vielen Autovervollständigungen nutzte, welche die Suchmaschine ähnlich wie bei Bettina Wulff anbietet, erhöhte die Trefferquote Klick für Klick: „max mosley party“ - zehn Prozent. „max mosley pictures“ - fünfundzwanzig Prozent. „max mosley nazi“ - siebzig Prozent.

Redakteur in der Wirtschaft.
Am heutigen Freitag ist es auf den Tag genau viereinhalb Jahre her, dass Mosley mit den Prostituierten gefeiert hat, und eine der Beteiligten ihn dabei widerrechtlich filmte. Zwei Tage später druckte die inzwischen eingestellte britische Boulevardzeitung „News of the World“ Standbilder des Videos unter der Überschrift „Formel-1-Chef hat kranke Nazi-Orgie mit fünf Prostituierten“. Das Blatt wollte herausgefunden haben, dass es bei der Party Anspielungen auf den Nationalsozialismus gegeben habe. Der britische High Court stellte schon bald danach fest, dass das nicht der Fall war und die Bilder die Persönlichkeitsrechte Mosleys verletzen. Das Gericht verurteilte die „News of the World“, umgerechnet mehr als 75000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Strafanzeige gegen Google
Doch die Bilder ziehen weiter Kreise. Einerseits, weil Mosley nicht müde wird, vor Gerichten gegen sie, ihre Entstehung und ihre Folgen zu kämpfen. Anfang vergangenen Jahres ging er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (F.A.Z. vom 12. Januar und 12. Mai 2011). Er wollte, dass die Richter sein Heimatland Großbritannien dazu verpflichten, die Gesetze so zu ändern, dass Journalisten Menschen vorab informieren müssen, wenn sie Enthüllungen veröffentlichen wollen. Dieses Verfahren verlor Mosley.
Andererseits tauchen die Aufnahmen nach der Meinung des inzwischen 72 Jahre alten Mannes aber auch immer wieder auf, weil sie über die Google-Bildersuche so leicht zu finden sind. Darum verhandelt die Pressekammer des Hanseatischen Landgerichts in Hamburg am heutigen Freitag ein weiteres Verfahren. Mosley hat Strafanzeige gegen die Google GmbH in Hamburg sowie die Muttergesellschaft Google Inc. in Kalifornien gestellt, um die Fotos löschen und vor allem nie wieder auftauchen zu lassen.
Technische Probleme
Mosley fordert, dass Google zehn Standbilder aus dem Party-Video aus seinen Suchergebnissen herausfiltert und seine Nutzer nicht mehr zu Seiten führt, auf denen die Fotos stehen. „Niemand soll es hinnehmen müssen, dass im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Google und andere Suchmaschinen für immer wiederholt werden und auffindbar sind“, teilt seine Rechtsanwältin mit. Mosley selbst will sich vor der Verhandlung nicht mehr äußern. Weil Google eine Suchinfrastruktur betreibe, habe das Unternehmen eine „einzigartige Verantwortung“, weigere sich aber, diese anzuerkennen, schreibt die Rechtsanwältin. Und: „Ohne Google würde niemand die rechtsverletzenden Aufnahmen finden.“
Max Mosley will, dass die Suchmaschine ihn vergisst. Ein für alle Mal und vor allem auch in Zukunft. Doch Google will Max Mosley nicht vergessen, weil das die Meinungs- und Informationsfreiheit bedrohe, wie es aus der Deutschland-Zentrale in Hamburg heißt. Die zehn Video-Standbilder herauszufiltern werfe technische Probleme auf, sagt Arnd Haller, der die Rechtsabteilung von Google für Nordeuropa leitet. „Jeder Filter sperrt zu viel und zu wenig gleichzeitig.“ Entweder erwische der Filter nicht alle Bilder. „Oder er führt zu ,overblocking‘, siebt also auch Bilder aus, die rechtlich unproblematisch sind.“
Die reinste Sisyphusarbeit
Geht es nach Google, könnte Max Mosley den Weg beschreiten, den er dem Vernehmen 2010 eingeschlagen hatte, als seine Auseinandersetzung mit dem Suchmaschinenkonzern begann: Er suchte selbst nach Fotos auf Google und meldete einzelne Verstöße gegen seine Persönlichkeitrechte. Die Menschen hinter der Maschine prüften, ob Mosley Recht hatte und löschten die Fotos. Auf diese Weise habe man eine ganze Reihe von Bildern aus dem Netz genommen, sagt Google. Eine genaue Zahl kann das Unternehmen nicht nennen. Aber dieser Weg kostet Mosley Zeit und Kraft, weil jederzeit wieder ein Medium, ein Blogger oder ein Internetseitenbetreiber aus Unwissen oder auch aus Kalkül die Bilder wieder im eigenen Webangebot einstellt, und sie so auch wieder in der Bildersuche auftauchen können.
Es ist eine Sisyphusarbeit, und das Gericht muss entscheiden, ob Mosley weiterhin in ewigem Fleiß gegen die Bilder auf Google angehen muss: ein altes Foto löschen lassen und ein neues womöglich schon wieder vor Augen haben. Mit der Entscheidung wird sich das Gericht voraussichtlich Zeit lassen. So lange werden die Bilder bleiben.