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Ministerpräsidenten fast einig : Index-Rundfunkbeitrag kommt langsam, aber sicher

Könnte 2023 nach dem Index-Model steigen: der Rundfunkbeitrag Bild: dpa

Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich offenbar ziemlich einig, dass der Rundfunkbeitrag künftig automatisch steigen soll. Ein paar Details sind allerdings noch offen.

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          Die Ministerpräsidenten der Länder haben zur künftigen Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch noch keine vollständige Einigung erzielt. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), sagte am Donnerstag nach dem Treffen der Länderchefs in Berlin, es laufe nach dem „überwiegenden Gesprächsstand“ in Sachen Rundfunkbeitrag auf ein Index-Modell hinaus. Diesem zufolge würde der Beitrag nach einem bestimmten Maßstab – wie dem Inflationsausgleich oder einer „medienspezifischen Teuerungsrate“ – automatisch steigen. Wie sich der Rundfunkbeitrag genau entwickeln solle, sei aber noch Gegenstand der Beratungen, sagte Tschentscher. Im Grundsatz sei man sich einig, doch seien die Modalitäten „nicht abschließend entschieden“. Beschlossen haben die Ministerpräsidenten indes, dass der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abgeschafft wird. Sie folgen damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Vorbehalte gegen ein Index-Modell hatte die FDP angemeldet, die in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen an den Landesregierungen beteiligt ist und in ihrem Programm zur letzten Bundestagswahl eine „Neudefinition des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung“, gefordert hatte. Über eine Strukturreform der Öffentlich-Rechtlichen wird seit Jahren ohne erkennbaren Fortschritt debattiert. In Rede steht zurzeit, dass ARD und ZDF nur zu den Haupt- und einigen Spartenprogrammen den konkreten gesetzlichen Auftrag erhalten, ansonsten in der Komposition ihrer Kanäle aber freier sind als bislang, was ihnen auch mehr Flexibilität im Umgang mit den Etats gäbe.

          Mit den Spar-Vorschlägen der Sender selbst, die zurzeit auf Einkünfte von rund acht Milliarden Euro pro Jahr aus dem Rundfunkbeitrag kommen, zeigten sich die Ministerpräsidenten fast aller parteipolitischer Couleur zwar immer wieder unzufrieden, Folgen hatte dies bislang aber nicht. Erwogen und dann demnächst wahrscheinlich beschlossen wird der an einen Index gebundene Rundfunkbeitrag vor dem Hintergrund, dass die bis dato federführende Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) errechnet hat, dass der monatliche Beitrag im Jahr 2021 von jetzt 17,50 Euro auf dann 19,40 Euro steigen müsste, blieb bei ARD, ZDF und Deutschlandradio alles so, wie es jetzt ist. Gravierend ist der Schritt, weil er die parlamentarische Mitwirkung am Rundfunkbeitrag beendet. Bislang schlägt die Fachkommission Kef die Beitragshöhe vor, die Ministerpräsidenten beschließen, die Landesparlamente stimmen zu – oder nicht. Sie wären künftig außen vor.

          Der Vorsitzende des Privatsenderverbands Vaunet, Hans Demmel, hält es für „gut und richtig“, dass sich die Ministerpräsidenten mit der Entscheidung Zeit nehmen. Sie sollten „die Entwicklungsperspektive des gesamten Marktes berücksichtigen“; es gelte, das Profil der Öffentlich-Rechtlichen zu schärfen, „indem sie sich klarer von den Angeboten der privaten Sender unterscheiden und schwerpunktmäßig mit 75 Prozent ihres Budgets auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren“. Diese sollten zur besten Sendezeit, nicht zu Randzeiten oder auf Spartenkanälen laufen. Die Budgets sollten „so präzise wie möglich festgelegt“, die externe Kontrolle der Finanzkommission Kef solle erhalten werden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner sagte, die Indexierung des Rundfunkbeitrags sei nicht die richtige Lösung, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern. Mit ihrer Unfähigkeit zu entscheiden, riskierten die Ministerpräsidenten dessen Zukunft. Der Rundfunkbeitrag müsse dem Rundfunkauftrag folgen, nicht umgekehrt.

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