Der Mord im Zug, der nicht geschah
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Manuel Diogo fiel aufs Gleis, aber er wurde nicht gestoßen, wie auch neue Ermittlungen ergaben Bild: Getty
Nach einer reißerischen Doku über einen angeblichen Mord an einem Vertragsarbeiter in der DDR sieht der Programmausschuss des MDR die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Trotzdem hält der Sender an seiner Darstellung fest.
Ende vergangenen Jahres ging bei der Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, Karola Wille, in Leipzig ein Schreiben des sendereigenen Programmausschusses ein. Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Gremiums zählt es, Programmauftrag und -grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu kontrollieren sowie sich mit Programmbeschwerden zu befassen.
Um eine solche ging es in dem Brief, der das vorläufige Finale eines sich seit mehreren Jahren hinziehenden Prozesses ist. Darin kommt der Programmausschuss zu dem Ergebnis, dass der Sender in einem Fall seine „journalistische Sorgfaltspflicht verletzt“ habe. Das sei ein Verstoß gegen den MDR-Staatsvertrag, weshalb der Ausschuss den Sender auffordere, so etwas künftig zu unterlassen.
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