Max-Planck-Jurist Hilty zum Leistungsschutzrecht : Ich will, dass ein freier Markt besteht
Lesezeit: 4 Min.
Herr Professor Hilty, Sie führen die „Immaterialgüter“ im Titel Ihres Instituts. Warum sind Sie dann gegen ein Leistungsschutzrecht für Verlage?
Genau darum. Immaterielle Güter kann man schützen oder nicht schützen, und es gibt ganz verschiedene Formen des Schützens. Ein Leistungsschutzrecht bedeutet einen Eingriff in den freien Wettbewerb verschiedener Anbieter. Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen ist, dass ohne einen Eingriff ein Marktversagen entsteht.
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