Max-Planck-Jurist Hilty zum Leistungsschutzrecht :
Ich will, dass ein freier Markt besteht

Lesezeit: 4 Min.
Manchmal gibt es Google auch auf Papier. Aber das ist die Ausnahme. Dafür verlinkt Google, was die Druckmedien online stellen. Und genau das ist umstritten
Die Presseverlage fordern ein Schutzrecht für ihre Leistung im Internet. Google und andere sind dagegen. Das entsprechende Gesetz liegt im Bundestag. Der Max-Planck-Jurist Reto Hilty meint, man brauche es nicht.
Herr Professor Hilty, Sie führen die „Immaterialgüter“ im Titel Ihres Instituts. Warum sind Sie dann gegen ein Leistungsschutzrecht für Verlage?

Genau darum. Immaterielle Güter kann man schützen oder nicht schützen, und es gibt ganz verschiedene Formen des Schützens. Ein Leistungsschutzrecht bedeutet einen Eingriff in den freien Wettbewerb verschiedener Anbieter. Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen ist, dass ohne einen Eingriff ein Marktversagen entsteht.

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