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Staatspresse verboten : „Libra“ verstößt gegen die Verfassung

  • -Aktualisiert am

Das dürfte es für Libra“ wohl gewesen sein: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat es jetzt schriftlich. Bild: Imago

Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers beendet das FDP-nahe Projekt aus dem Justizministerium. Damit ist der Skandal aber noch nicht ganz vorbei.

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          Wenn Professoren Gutachten schreiben, entstehen im Laufe der Zeit neue Textentwürfe und damit Dateiversionen mit aufsteigenden Nummern. Ist die Untersuchung beendet, wird das regelmäßig mit keiner Zahl, sondern dem Wort „final“ oder „fin“ (Ende) gekennzeichnet. Die Gutachtendatei, die das Bundesjustizministerium der F.A.Z. am Donnerstag zu „Libra“ übermittelte, lautete, prophezeiend doppeldeutig: „Librafin“. Das Ende von Libra?

          „Gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse“

          Auf Seite 26 seiner 32 Seiten starken Analyse kommt der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers zum entscheidenden Ergebnis: „Libra [verstößt] gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse.“ Das heißt: Nach dem Regierungswechsel ist 2022 ein Onlinemagazin unter Aufsicht des Justizministeriums entstanden, das verfassungswidrig ist. Diesen Rechtsverstoß erkannten weder das auf Rechtsdienstleistungen spezialisierte Unternehmen Juris, das „Libra“ herausgab, noch sein Mehrheitseigentümer, der Staat, und auch nicht die beteiligten sechs Herausgeber, darunter vier Professorinnen.

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