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Leistungsschutzrecht : Wollt ihr drinbleiben?

Früher galt „opt out“, jetzt heißt es „opt in“: Google findet einen neuen Dreh in der Leistungsschutzrechtdebatte Bild: REUTERS

Kluger Schachzug von Google in der Debatte ums Leistungsschutzrecht: Verlage, die nicht ausdrücklich in Google News gelistet sein wollen, verschwinden aus dem Nachrichtendienst.

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          Das ist clever: Nachdem Google alle Hebel in Bewegung setzte und auch seine Nutzer anspitzte, um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verhindern, welches die Bundesregierung dann doch beschloss, dreht der Online-Konzern den Spieß um: Die Verlage sollen erklären, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden“ sollen, schreibt der Google-Manager Gerrit Rabenstein im Produkt-Blog des Unternehmens. Wer die Bestätigung ablehnt oder die Anfrage von Google ignoriert, taucht vom 1. August an bei Google News nicht mehr auf, im allgemeinen Angebot der Suchmaschine bleiben die Texte gleichwohl verfügbar - es sei denn, Verlage gehen hin und errichten ihrerseits Sperren gegen die automatische Auffindbarkeit.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Der 1. August ist von dem Konzern mit Bedacht gewählt, zu diesem Datum tritt nämlich das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Es gibt Verlagen die Möglichkeit, für die Verwendung ihrer Texte im Internet Lizenzen zu vergeben. Lizenzen, die mit einem Preis verbunden wären, versteht sich. Google aber will nun von den Verlagen sozusagen eine Lizenz, ohne Vergütung, versteht sich. Wer dabei nicht mitmacht, fliegt raus. Dabei ist gar nicht klar, dass die „Snippets“, also Überschriften und Textanrisse, bei Google News überhaupt lizenzpflichtig sind. Der Schritt, hieß es bei Google, diene der Vergewisserung der eigenen Rechtsauffassung: für „Snippets“ zahle man nicht. Die Bestätigung-Post an die Verlage schickte Google gestern raus.

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