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Leistungsschutzrecht für Verlage : Aus der „Lex Google“ ist eine „Lex Garnix“ geworden

Wenigstens auf dem Papier ist der Leistungsschutz für Presseverlage gewährleistet. Bild: von Siebenthal, Jakob

Der Bundestag wird am Freitag ein Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Verlage beschließen. Nach langen Debatten hat man sich auf eine abgeschwächte Form geeinigt. Sie kennt nur einen Gewinner: Google.

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          Der Bundestag wird heute mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz beschließen, das dem in vielen Fragen geübten Verhalten der Regierungsparteien entspricht: Es ist der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich um der Einigung willen einigt und von dem man gar nicht mehr weiß, was er bewirken soll. Ein Leistungsschutzrecht wird installiert, das Verlagen die Möglichkeit gibt, für die Verwendung ihrer Texte im Internet Lizenzgebühren zu verlangen. Es ist ein Verwertungsrecht, wie man es aus der Musikbranche kennt. Es wurde von Verlagen massiv gefordert, zugleich aber massiv bekämpft von einer breiten Lobby von Verbänden und Unternehmen. Dabei hat sich vor allem der Internetkonzern Google hervorgetan, der sich durch den Gedanken eines Leistungsschutzrechts in seinem Geschäftsmodell, das man auch als digitale Wegelagerei bezeichnen könnte, offenbar bis ins Mark getroffen fühlt. Von dieser Bedrohung kann jedoch keine Rede mehr sein. Denn das Leistungsschutzrecht gilt nicht für kurze Textauszüge, wie sie etwa die Suchmaschine von Google anzeigt. Aus der „Lex Google“ ist eine „Lex Garnix“ geworden, das darf sich die PR-Abteilung des Konzerns durchaus als Erfolg anrechnen.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Man kann an diesem Beispiel einer Gesetzgebung deutlich nachvollziehen, wie heute um Interessen gekämpft wird. Die Verlage treten für ihre Belange genauso ein wie Google für die seinen - mit einem Unterschied: Der Milliardenkonzern verkleidet sich als weißer Ritter, als Vorkämpfer für - ausgerechnet - die Presse- und Meinungsfreiheit und das freie Internet. Dabei ist Google längst dabei, das vermeintlich freie Internet zu seinem Internet zu machen, zu einem Geschäftsfeld, auf dem sich der Konzern aufgrund seiner Monopolstellung als Suchmaschine immer mehr Vorteile verschafft.

          Internet-Manchesterkapitalismus

          Niemand weiß, nach welchen Kriterien der Google-Algorithmus bestimmte Angebote in den Vordergrund rückt, andere hinten anstellt oder erst gar nicht anzeigt. Man muss schon ziemlich blind sein und die Hinweise all der Google-Konkurrenten ignorieren, die sich bei der Internetsuche plötzlich unter ferner liefen finden, wenn man Google für einen ehrlichen Makler ohne Eigeninteresse hält. Nichts ist in diesem Zusammenhang dümmer als der Vergleich, den der als „Elektrischer Reporter“ vom ZDF mit Gebührengeld bezahlte Autor Mario Sixtus anstellt und mit dem Google wirbt: „Mit der gleichen Logik“, mit der Verlage Abgaben von Google forderten, könne „ein Restaurantbesitzer von einem Taxifahrer Geld verlangen, der ihm Gäste bringt“. Die Logik der Internetökonomie ist jedoch eine ganz andere: Internationale Konzerne wie Google oder Amazon fordern von allen, deren Geschäft über ihre Plattformen läuft, einen Obolus und verdrängen kleinere Anbieter über kurz oder lang ganz. Sie übernehmen das Geschäft, etwa auf dem Buchmarkt. Und reden aller Welt ein, dass es hier gar nicht um Geschäfte gehe.

          Die Politik nimmt diesen Wandel nicht einmal als intellektuelle Herausforderung wahr. Sie kapituliert und kapriziert sich auf die ganz kleinen Dinge. So betreibt die sich in Medienfragen als führend dünkende Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein einzigartiges Lobbying für einen Mainzer Fernsehproduzenten, der unbedingt die gesetzlich vorgeschriebenen „Drittsendezeiten“ bei Sat.1 behalten soll. Als gäbe es nichts Wichtigeres. Ein neues Rundfunkgebührensystem haben sich die Länder und die öffentlich-rechtlichen Sender ausgedacht, das hinten und vorne ächzt, aber gegen jede Kritik abgedichtet wird. Hier befindet sich die Politik - parteiübergreifend, mit Abstrichen bei der FDP - noch auf sicherem Terrain und verlässt es nicht. Von den Fragen, die der Internet-Manchesterkapitalismus aufwirft, hält sie sich fern.

          Presseverlage als Hassobjekte hiesiger Onlinedebatten

          Und sie wird von Google mit Geld umschmeichelt. Der Konzern gründet an der Humboldt-Universität das „Institut für Internet und Gesellschaft“ und stattet dieses mit 4,5 Millionen Euro aus. Die Bayerische Staatsbibliothek geht bei der Digitalisierung ihrer Bestände eine Kooperation mit Google ein, die den bayerischen Staatshaushalt um jährlich mehr als sechs Millionen Euro entlasten soll. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, wie öffentliche Güter privatisiert werden. Aber die öffentlichen Kassen sind bekanntlich leer. Welcher Politiker soll da noch nein sagen, wenn Google etwas will? Mag das Monopol auch mächtig sein (Google hat 95 Prozent des europäischen Suchmaschinenmarkts) - da wäre keiner, der „Zerschlagt Google“ riefe.

          Mit dem Leistungsschutzrecht waren die Verlage vielleicht von Beginn an nicht gut beraten und sind für den Eiertanz der Koalition mitverantwortlich. Aufgrund seiner Unbestimmtheit - Wie kurz sind kurze Texte? -, könnte es in der Tat eine Klagewelle nach sich ziehen, doch wären die Verlage dumm, würden sie gegen Gott und die Welt juristisch zu Felde ziehen. Und sie sollten, wie schon der Blogger Sascha Lobo schreibt, ganz genau darauf achten, ob der in dieser Debatte vorneweg schreitende Springer-Konzern bei der Sache am Ende mit seinem vielgestaltigen Digitalgeschäft nicht am besten davonkommt und einen Leistungsschutz am wenigsten braucht. Sascha Lobo hat für den Leistungsschutz in einem „Spiegel Online“-Artikel den netten Begriff der „Eigentorheit der Verlage“ gefunden. Er übersieht bei seiner Analyse aber, dass die „zahlreichen Kritiker“ nicht erst dieses Gesetz gegen die Verlage aufbringt. Presseverlage waren auch schon zuvor eines der beliebtesten Hassobjekte hiesiger Onlinedebatten. Ganz im Gegensatz zu Google & Co.

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