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Leistungsschutzrecht : Bei Google nur noch Header statt Teaser

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Lieber kürzen als zahlen: Google bietet ihn Zukunft keine Artikelvorschau mehr an. Bild: dpa

Die Auseinandersetzung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger hält an: Google wird die Inhalte vieler Verlagsseiten in seinen Ergebnislisten nur noch stark gekürzt anzeigen.

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          Google ändert die Anzeige von Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen. Wer ab dem 9. Oktober bei Google News oder in der allgemeinen Suche nach Zeitungsartikeln stöbert, wird nur noch auf verlinkte Überschriften stoßen. Der Konzern reagiert damit auf eine Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media, die eine Vergütung für die Anzeige von Verlagsinhalten eingefordert hatte.

          Schon einige Monate dauert die Auseinandersetzung um die Anzeige von Verlagsinhalten in den Ergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen. Mit der Einführung des Leistungsschutzrechts im vergangenen Jahr sollte erreicht werden, dass schon kleine Ausschnitte (so genannte Snippets) von Zeitungsartikeln urheberrechtlich geschützt sind. Die Verlage selbst sollten entscheiden, welche ihrer Inhalte in welcher Form online zugänglich gemacht werden. Für die Anzeige von Snippets, etwa in der Google Ergebnisliste, war eine Vergütung vorgesehen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Jahr hatten sich die Verlage zunächst damit einverstanden erklärt, den Status Quo beizubehalten und ihre Inhalte in Form von Snippets und Thumbnails unentgeltlich zur Verfügung zu stellen - gleichzeitig versuchten sie auch eine Einigung mit Google zu erzielen.

          Im Juni diesen Jahres aber klagte die VG Media dann doch – im Auftrag ihrer Gesellschafter Axel Springer und Burda und weiterer zehn Verlage, die 170 Webportale auf sich vereinen. Google zieht daraus nun die Konsequenz, die Anzeige dieser Verlagsinhalte so kurz wie möglich zu halten. Denn die Anzeige kleinster Textpartikel ist trotz Leistungsschutzrechts auch ohne entsprechende Vergütung erlaubt, weil das Gesetz sonst, so der Rechtsausschuss des Bundestags, der Informationsfreiheit zuwider laufen würde. Verlinkte Überschriften etwa dürfen angezeigt werden.

          Google und andere Suchdienste können nicht dazu verpflichtet werden, das Recht der Inhaltsanzeige zu erwerben. Der Konzern wird seine Inhalte deshalb auf die Überschrift und den Link zum Original beschränken, um einerseits nicht zur Vergütung gezwungen zu sein, andererseits aber auch kein juristisches Risiko einzugehen. Die Websites der durch die VG Media vertretenen Verlage werden bei Google also auch weiterhin auffindbar sein, doch die Anzeige in der Ergebnisliste wird keine Textanrisse oder Vorschaubilder mehr enthalten. Die Portale des Spiegels, der F.A.Z., der Süddeutschen, der Zeit und des Handelsblatts sind von Googles Vorgehen ausgenommen, weil sie ihr Leistungsschutzrecht nicht auf die VG Media übertragen haben.

          Die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Tabea Rößner erklärten unterdessen, das Leistungsschutzrecht habe den Verlagen nichts gebracht, aber den Nutzerinnen und Nutzern geschadet. „Es  gehört abgeschafft“. Die Europaabgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, sprach von einem Grabenkrieg zwischen Verlegern, der Verwertungsgesellschaft VG Media und Google sowie einer Reihe von anderen Suchmaschinen in Deutschland. „Spätestens jetzt ist klar, dass in dieser Runde alle die Verlierer sind, von durchaus gut bezahlten Anwälten ausgenommen.“

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