Medienpolitik : Demokratischer Witz im Land der Narren
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Tritt sein Amt zum 1. April an: Marc Jan Eumann. Bild: dapd
Posse mit dickem Ende: Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz weist die Beschwerde gegen die Wahl des Landesmedienchefs ab – und rügt den Beschwerdeführer.
An diesem Osterei hat der Presseanwalt Markus Kompa keine Freude. Und es ist kein Aprilscherz: Am Gründonnerstag hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seine Beschwerde gegen die Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zurückgewiesen. Wie zuvor das Verwaltungsgericht Neustadt meint das Gericht zweiter Instanz, das Wahlverfahren sei „rechtlich nicht zu beanstanden“ (Az.: 2 B 10272/18.OVG). Das Gericht geht aber noch einen Schritt weiter und weist Kompas Beschwerde nicht nur zurück, sondern erachtet sie sogar als unzulässig. Unzulässig deshalb, weil Kompa – der als Bewerber zur Wahl nicht zugelassen worden war – den Job bei der LMK gar nicht angestrebt, sondern nur „einen missliebigen Konkurrenten“ habe verhindern wollen. Dies sei bei Kompas Bewerbung der Fall, und deshalb sei seine Beschwerde nichtig, vorläufigen Rechtsschutz dürfe man nicht „missbräuchlich“ in Anspruch nehmen. Diese Rüge freilich will Kompa nicht auf sich sitzen lassen. Er hat das Gericht abgemahnt und verlangt eine Unterlassungserklärung.
Den Vorwurf, er habe das ganze Verfahren quasi nur aus Jux und Dollerei und aus reiner Obstruktion angestrengt, will Kompa aus gutem Grund nicht auf sich sitzen lassen. Ihm und einem zweiten Kläger, der es mit seiner in erster Instanz abgelehnten Beschwerde gegen die Wahl des LMK-Direktors belassen hat, ist es schließlich zu verdanken, dass das gesamte Verfahren, das sich leicht als von der das Bundesland Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten regierenden SPD inszenierte Kungelei erster Ordnung erkennen lässt, überhaupt auf den Prüfstand kam.
Den Kritiker zum Narren erklärt
Wir erinnern uns: Die Versammlung der LMK, in der sich Vertreter von Parteien und Verbänden finden, betraute ihren Vorsitzenden damit, eine Findungskommission zu bilden. Diese Kommission tagte im Geheimen und fand nur einen Kandidaten für den zu besetzenden Direktorenposten, der bis zum Wahltag geheim gehalten werden sollte. Es war der SPD-Politiker Marc Jan Eumann, der bis zum vergangenen Sommer als Medienstaatssekretär der rot-grünen Landesregierung von NRW fungierte. Eumann wurde mit knapper Mehrheit gewählt. Zwei Bewerber, darunter Markus Kompa, wurden wegen vermeintlich abgelaufener Fristen nicht zur Wahl zugelassen. Kurz vor der Wahl hatten Politiker der Landtagsopposition von CDU und AfD ihre Bedenken angemeldet – die Presse hatte das Hütchenspiel bei der LMK inzwischen aufgegriffen –, doch wurde Eumann gewählt. Jetzt, nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts, kann er seinen Posten wie vorgesehen zum 1. April beziehen. Das ist kein Aprilscherz.
Für einen solchen freilich hält der Kläger Kompa den Gerichtsbeschluss aus Koblenz, und man kann ihn verstehen. Die LMK bekomme „Narrenfreiheit“ zugesprochen, der Kritiker werde „zum Narren erklärt“, sagt der Anwalt. Und genau so macht es das Gericht, das, wie schon die Vorinstanz, den Postenklüngel ausgerechnet mit der Erfordernissen der Rundfunkfreiheit erklärt. Diese bedinge einen freien Wahlakt wie den bei der LMK, da müsse keine Stelle ausgeschrieben und nicht nach Maßgabe der „Bestenauswahl“ vorgegangen werden: „Durch das Verfahren der Wahl in der pluralistisch zusammengesetzten Versammlung sollten, vergleichbar wie bei der Bundesrichterwahl bzw. in kommunalen Vertretungen bei der Wahl der Beigeordneten, wo die verschiedenen politischen Kräfte in einem Wahlakt ausbalanciert werden, die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen eingebunden und deren Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Die staatsferne, pluralistisch angelegte Konstruktion der Landesmedienanstalten und damit letztlich die Selbstorganisation der Rundfunkfreiheit setze sich in den Bestimmungen über die Wahl des Direktors konsequent fort. Die Wahl des Direktors durch ein pluralistisch besetztes Gremium sichere auf anstaltsorganisatorischer Ebene das verfassungsrechtlich vorgegebene Strukturprinzip der Staatsferne des Rundfunks.“ Genau so sei es bei der LMK geschehen.
In Rheinland-Pfalz geht das
So etwas in einem Gerichtsbeschluss zu lesen ist schon der blanke Hohn, wenn man einen Blick auf die E-Mails (die den Richtern vorliegen) werfen konnte, die sich die Mitglieder der Findungskommission geschrieben haben, als die den SPD-Kandidaten Eumann im Geheimen auskungelten. Da war nix mit pluralistisch und Freiheit und Staatsferne, da ging es um eine rot-grüne Hinterzimmerverabredung, an welcher der LMK-Versammlungsvorsitzende Albrecht Bähr, Vertreter der evangelischen Kirche, federführend und der auf CSU-Ticket fahrende stellvertretende LMK-Direktor Harald Zehe als nützlicher Helfer ihren Anteil hatten. Da sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Von einem transparenten demokratischen Wahlverfahren keine Rede. Doch in Rheinland-Pfalz geht das.
Ob man da böse werden und den Hinweis des Klägers Kompa gewichten sollte, dass Lars Brocker, der Vorsitzende des Senats, der den Beschluss in Sachen LMK fasste, vor seiner Berufung zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Justitiar der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag war? Der Gerichtsbeschluss ist von seinem Duktus her wie ein politischer, nicht wie ein juristischer Text gehalten – mit der genannten, waghalsigen Begründung der Verhältnisse bei der LMK, welche CDU und AfD durch eine Änderung des Landesmediengesetzes immerhin etwas zurechtrücken wollen.
Markus Kompa indes bedankt sich bei seinen fachlichen Beratern und bei den 392 Unterstützern, die ihm mit Spenden, um die er unter dem Motto „Rundfunkbeitrag“ geworben hatte, geholfen haben, das Verfahren anzustrengen. Sie haben ein Lehrstück ermöglicht, das zeigt, wie es (medienpolitisch) im Land der Narren nicht nur in der fünften Jahreszeit zugeht. Sollen wir jetzt „Helau“ sagen oder „Frohe Ostern“ wünschen? Wie gesagt, dies ist kein Aprilscherz.