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Lohngleichheit : Keine Diskriminierung feststellbar

  • Aktualisiert am

Das ZDF fühlt sich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen besonders verpflichtet. Auskunft über die Bezahlung männlicher Kollegen möchte es aber lieber nicht geben. Bild: dpa

Eine ZDF-Reporterin ist mit einer Klage auf Lohngleichheit mit ihren männlichen Kollegen gescheitert. Das ZDF sieht sich bestätigt, Frauenverbände sprechen von einem „falschen Signal“.

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          Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohngleichheit abgewiesen. Natürlich dürften Frauen und Männer aus geschlechtsspezifischen Gründen nicht unterschiedlich bezahlt werden, befand Arbeitsrichter Michael Ernst am Mittwoch in der Bundeshauptstadt. Die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die Klägerseite kündigte gegen das Urteil Berufung an. Das ZDF wies die Vorwürfe zurück.

          Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin des ZDF-Politmagazins „Frontal 21“. Nachdem sie feststellte, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und kürzere Zeit dabei waren, versuchte sie zunächst ein höheres Gehalt zu verhandeln. Zudem verlangte die 45-Jährige vom ZDF Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und eine Entschädigungszahlung wegen Ungleichbehandlung. Als das scheiterte, reichte sie beim Arbeitsgericht Klage wegen Ungleichbehandlung aus geschlechterdiskriminierenden Gründen im Verhältnis zu einem Mann ein.

          Kein Auskunftsanspruch für Gehälter

          Für das Arbeitsgericht fällt die Lohnungleichheit aber unter die Vertragsfreiheit und ist Verhandlungssache. Zudem seien die männlichen Kollegen, auf die sich die Klägerin beziehe, anders als sie fest angestellt. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien deshalb nicht vergleichbar, weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien aber nicht gegeben, hieß es zur Begründung.

          Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch keine Entschädigung zu, schlussfolgerte Arbeitsrichter Michael Ernst. Auch den Auskunftsanspruch über die Höhe der Gehälter der anderen Kollegen wies der Richter ab, weil es für ihn keine gesetzliche Grundlage gebe.

          Die Kläger-Seite bezeichnete das Urteil als „in schwerwiegender, ja willkürlicher Weise rechtsfehlerhaft“ und kündigte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an. Grundsätzlich gelte im Verhältnis von Mann und Frau „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, betonte Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge. Für eine mögliche Diskriminierung seien in der Klageschrift eine Vielzahl von Belegen geliefert worden, die das Gericht ignoriert habe. Für Kluge war der Richter auch „offensichtlich“ voreingenommen.

          Durch Tarifverträge bestimmt

          Das ZDF sieht sich dagegen durch das Urteil in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Reporterin rechtmäßig und tarifkonform vergütet wird, auch im Einvernehmen mit EU-Recht. Der Sender fühle sich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen besonders verpflichtet, sagte ZDF-Sprecher Jörg Berendsmeier dem Evangelischen Pressedienst (epd). Daher sei der Vorwurf einer Entgeltdiskriminierung sehr sorgfältig geprüft worden, auch vom Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten.

          Die Vergütung der freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF sei weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Geschlecht, Alter, Religion und ähnliches spielten hierbei keine Rolle. Kriterien für die tarifvertraglich festgelegte Vergütung seien vielmehr Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung. Die Frage einer Vertragsauflösung mit der Kollegin liege trotz des Rechtsstreits aktuell nicht auf dem Tisch, sagte Berendsmeier.

          Mehrere Frauenverbände kritisierten das Urteil als falsches Signal. Der unerklärliche Lohnunterschied sei eine Diskriminierung von Frauen, die es im Allgemeinen im Jahr 2017 in Deutschland nicht mehr geben sollte, erklärte der Journalistinnenbund. Die Organisation Pro Quote warnte vor einer möglichen abschreckenden Wirkung der Entscheidung. Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, habe die ZDF-Kollegin mit ihrem Mut ein Zeichen für die Gleichstellung gesetzt.

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