Karlsruher Urteil zum Staatsvertrag : Ein guter Tag für das ZDF
Von Michael Hanfeld
Lesezeit: 3 Min.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung seiner Aufsichtsgremien kann das ZDF bestens leben. Die Zahl der „staatsnahen“ Vertreter muss auf ein Drittel begrenzt werden, im Augenblick, so die Richter, liege sie bei 44 Prozent. Das bedeutet, dass von den 77 Mitgliedern des Fernsehrats nur noch 25 aus Staat und Politik kommen dürfen. Im Verwaltungsrat, der vierzehn Köpfe umfasst, darunter sechs Vertreter des Staates, muss sich auch etwas tun – zwei müssten raus, damit dürfte es auf jeden Fall den Vertreter der Bundesregierung treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender, so das Gericht, dürften „nicht zum Staatsfunk“ werden.
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