Karlsruher Urteil zum Staatsvertrag :
Ein guter Tag für das ZDF

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an diesem Dienstag bei der Urteilsverkündung
Weniger Einfluss der Politik auf den Sender – dafür soll die ZDF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgen. Interessant wird, welche Hintertüren bei der Besetzung offen bleiben. Und ob man einen Nebensatz des Gerichts als Freifahrtschein lesen muss.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung seiner Aufsichtsgremien kann das ZDF bestens leben. Die Zahl der „staatsnahen“ Vertreter muss auf ein Drittel begrenzt werden, im Augenblick, so die Richter, liege sie bei 44 Prozent. Das bedeutet, dass von den 77 Mitgliedern des Fernsehrats nur noch 25 aus Staat und Politik kommen dürfen. Im Verwaltungsrat, der vierzehn Köpfe umfasst, darunter sechs Vertreter des Staates, muss sich auch etwas tun – zwei müssten raus, damit dürfte es auf jeden Fall den Vertreter der Bundesregierung treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender, so das Gericht, dürften „nicht zum Staatsfunk“ werden.

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