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Rundfunkbeitrag : Karlsruhe entscheidet über Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio

  • Aktualisiert am

Haben etwas gegen das Dagegenhaben: ARD, ZDF und Deutschlandradio beschweren sich in Karlsruhe über die Blockadehaltung von Sachsen-Anhalt in Sachen Rundfunkbeitragserhöhung. Bild: obs

Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag sein Urteil zur Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio über Sachsen-Anhalts Veto gegen eine Beitragserhöhung verkünden.

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          Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung zu Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt veröffentlichen. Das kündigte das Gericht am Montag an (Az. 1 BvR 2756/20). Eilanträge hatten die Verfassungsrichter kurz vor Weihnachten abgewiesen, weil sie nicht gut genug begründet worden seien. Die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, hatte das Gericht damals erklärt.

          Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hatte zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen sollen.

          Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

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