Presseunterdrückung in Belarus : Journalistinnen kommen nicht in Freiheit
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Menschen mit Mission: Die belarussischen Journalistinnen Darja Tschulzowa (links) und Katerina Bachwalowa wurden Anfang 2021 in Minsk zu je zwei Jahren Haft wegen Unterstützung von Protesten verurteilt. Bild: EPA
Die juristischen Repressionen in Belarus setzen sich fort. Im Juni wurden fünf Medienschaffende verurteilt. Die Reporterin Katerina Andrejewa steht zum zweiten Mal vor Gericht.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) weist dringlich auf die juristischen Repressionen gegen die wenigen Journalisten und Journalistinnen in Belarus hin, die noch unabhängige Berichterstattung leisten. Zurzeit steht die inhaftierte Journalistin Katerina Bachwalowa (Pseudonym: Andrejewa) vor Gericht. Sie arbeitete für den polnischen Fernsehsender „Belsat“ und hatte mit ihrer Kollegin Darja Tschulzowa einen Massenprotest gegen den Machthaber Alexander Lukaschenko in Minsk im Jahr 2020 gefilmt. Daraufhin wurden die beiden Journalistinnen zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Andrejewa sollte in diesem Herbst freikommen. Doch nun steht sie abermals vor Gericht, dieses Mal drohen ihr 15 Jahre Haft. Ihre Anklage lautet: Landesverrat. Was ihr genau vorgeworfen wird, ist aber unklar, wie Reporter ohne Grenzen schreibt.
„Der neue Prozess gegen Katerina Andrejewa zeigt, wie weit die belarussischen Behörden mittlerweile gehen, um sich für die unabhängige Berichterstattung über die Proteste 2020 zu rächen“, sagt der RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Die Journalistinnen müssten freigelassen und die Anklagen gegen Andrejewa, fallengelassen werden.
Im Juni gab es in Belarus fünf weitere Prozesse gegen Journalisten. Eine der Angeklagten ist die Journalistin Irina Slawnikowa. Ihr drohen wegen angeblicher Leitung einer extremistischen Formation und Störung der öffentlichen Ordnung bis zu sieben Jahre Haft. Slawnikowas Website, ihre Social-Media-Kanäle sowie ihr ehemaliger Arbeitgeber „Belsat“ wurden im Sommer 2021 von der belarussischen Regierung als extremistisch eingestuft. Obwohl die Reporterin zunächst „nur“ zu zwei fünfzehntägigen Haftstrafen verurteilt wurde, hielt man sie danach weiter fest. Oksana Kolb, Chefredakteurin der Wochenzeitschrift „Nowy Tschas“ wurde am 15. Juni von einem Minsker Gericht wegen der „Teilnahme an Handlungen zur groben Verletzung der gesellschaftlichen Ordnung“ verurteilt. Weil sie an einem Protestmarsch im August 2020 teilnahm, muss sie zweieinhalb Jahre Zwangsarbeit im offenen Strafvollzug leisten.