Jugendschutz im Internet : Europaparlament beschließt neue Regeln für Videos
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Extremisten laden radikale Inhalte ins Netz, die ohne Kontrolle an vor dem Computer sitzende Kinder geraten. Bild: jugendschutz.net
Das Europaparlament hat eine Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien abgesegnet, um den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Besonders Plattformen wie Youtube und Netflix werden in die Verantwortung genommen.
Video-Plattformen wie Youtube oder Netflix müssen sich in der Europäischen Union künftig an striktere Regeln halten. Das Europaparlament beschloss am Dienstag mit großer Mehrheit eine Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien, die unter anderem einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz und neue Regeln für Werbung vorsieht. Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Online-Video-Dienste, darunter auch Facebook, ausgeweitet - als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten.
Online-Plattformen müssen demnach geeignete Mechanismen zur Verfügung stellen, damit Nutzer ohne großen Aufwand gefährliche oder anstößige Videos melden können, und schneller auf diese reagieren. Gefährliche Inhalte sollen gekennzeichnet, Alterskontrollen eingeführt und Eltern dabei unterstützt werden, selbst zu steuern, was ihre Kinder sehen können und was nicht. Außerdem sind die Plattformen dazu angehalten, dafür sorgen, dass Jugendliche und Kinder besser vor schädlicher Werbung geschützt werden. Product Placement oder Teleshopping-Sendungen sollen in Kinderprogrammen, also auch im Internet, grundsätzlich verboten werden. An anderer Stelle muss Werbung immer als Werbung gekennzeichnet werden. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Schmink-Tutorial mit kommerziellem Interesse auf YouTube hochgeladen wird. Werbespots für Tabakprodukte bleiben verboten.
Warum sollten im Fernsehen andere Regeln gelten?
Es sei in den vorgeschlagenen Regeln geglückt, das Kinder- und Jugendschutzniveau in Fernsehen und Internet anzugleichen, erklärte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Petra Kammerevert, die die neuen Vorschläge mit ausgearbeitet hat. „Weder Eltern und Kindern noch den Medienmachern kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der Online-Verbreitung.“ Bislang entgehen im Netz immer wieder Videos den Kontrollmechanismen der Plattformen, die im Fernsehen verboten wären. Wenn etwa auf Youtube am Ende eines Videos automatisch ein neues startet, kann es passieren, dass darin anstößige oder gewalttätige Inhalte zu sehen sind.
Die Online-Plattformen erhalten mit der Neuregelung mehr Verantwortung. Jedes Land muss die Vorgaben nun in eigene Gesetze aufnehmen, die bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft treten. Upload-Filter, die Inhalte schon beim Hochladen aussortierten, sind nicht vorgesehen.
An anderer Stelle wurden Werbenden die Bedingungen leichter gemacht: Statt wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen.