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Interview zu Redtube-Abmahnungen : Warum wir den Abmahnanwalt anzeigen

  • Aktualisiert am

Zehntausende Redtube-Nutzer waren zur Zahlung von Gebühren aufgefordert worden. Bild: Redtube.com

Mehr als zehntausend Abmahnungen hat die Kanzlei Urmann + Collegen an die angeblichen Besucher einer Pornoseite verschickt. Für den Rechtsanwalt Carl Christian Müller ein Fall schwerer Erpressung.

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          Nachdem die Kanzlei Urmann + Collegen Anfang Dezember über zehntausend Abmahnungen verschickt hatte, weil angebliche Besucher der Pornoseite Redtube beim Streaming von Videos angeblich das Urheberrecht verletzt hätten, haben Sie gegen diese Abmahnanwälte Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung erstattet. Warum?

          Wir denken, dass Anwälte auch eine gesellschaftspolitische Verantwortung haben. Die Sache hat viele Internetnutzer verunsichert: Wo kann man noch draufklicken, was ist noch sicher? Damit ist für viele Menschen eine massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Internet verbunden. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Wir haben die fachliche Kenntnis und die Mittel, hiergegen vorzugehen, also tun wir es. Wir sehen in den Abmahnungen zudem den Versuch, schnell Einnahmen zu generieren, und wollen nicht zuletzt auch im Interesse unseres Berufsstandes ein Zeichen setzen, dass es noch Anwälte gibt, die nicht Vertreter vor allem ihrer eigenen Interessen sind und juristischen Laien mit haltlosen Forderungen das Geld aus der Tasche ziehen.

          In wessen Namen haben Sie Anzeige erstattet?

          Im eigenen Namen. Man muss nicht selbst geschädigt sein, um Anzeige erstatten zu können. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie ein Strafverfahren einleitet und schließlich, ob sie Anklage erhebt. Dann hat ein Strafgericht zu beurteilen, ob Herr Urmann bestraft wird. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mit Schreiben vom 23.Dezember 2013 mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. In Regensburg, wo offenbar einige der Abgemahnten ebenfalls Anzeige erstattet hatten, hat die dortige Staatsanwaltschaft bisher davon abgesehen. Wir haben eine Vielzahl von Zuschriften auch nicht Betroffener zu verzeichnen, die sich unserer Strafanzeige anschließen wollen.

          Gegen rechtswidrige Bereicherung: Carl Christian Müller
          Gegen rechtswidrige Bereicherung: Carl Christian Müller : Bild: MMR Müller Müller Rößner

          Wie geht es jetzt weiter?

          Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob das, was wir vorgetragen haben, aus ihrer Sicht strafrechtliche Tatbestände erfüllt. In diesem Rahmen wird sie sich Gedanken darüber machen müssen, welche Verantwortung ein Anwalt trägt, ob es also strafrechtlich relevant ist, wenn ein Anwalt Abmahnungen in dieser Größenordnung versendet, obwohl hierfür aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage besteht. Sie kann aber darüber hinaus in alle Richtungen ermitteln, also auch zu der Frage, wie die Kanzlei Urmann beziehungsweise deren Mandantin, die The Archive AG, an die Daten der Abgemahnten gekommen ist.

          Welche Verantwortung trägt ein Anwalt?

          Meines Erachtens ist es so, dass ein Anwalt, der mehr als zehntausend Abmahnungen versendet, sowohl seiner Mandantin, aber auch den in der Regel rechtsunkundigen Abgemahnten gegenüber als Organ der Rechtspflege eine Verpflichtung hat, sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage genauestens zu prüfen und bei entsprechenden Zweifeln zu sagen: Hier lass’ ich die Finger von. Es gibt ja nach Medienberichten inzwischen sogar Anhaltspunkte dafür, dass die abmahnende Rechteinhaberin womöglich gar nicht Inhaberin der Rechte ist, weil es Lücken in der Rechtekette geben soll. Zweitens hätte er prüfen müssen, ob den Filmen überhaupt Werkqualität zukommt oder womöglich nur Laufbilderschutz besteht und ob der in diesem Fall in Deutschland überhaupt beansprucht werden kann.

          Filme ohne besonderen schöpferischen Wert werden als „Laufbilder“ behandelt. Worin besteht der Unterschied?

          Laufbilderschutz könnte die Rechteinhaberin nur dann beanspruchen, wenn der Film in Deutschland erstmals oder innerhalb kurzer Zeit nach Erscheinen im Ausland veröffentlicht worden ist, wozu bisher nichts bekannt ist. Im Weiteren hätte er sich fragen müssen, woher die Adressen überhaupt kommen, wie sie ermittelt worden sind. Anders als bei Tauschbörsen besteht beim Streaming in der Regel nur eine Verbindung zwischen dem Rechner des Nutzers und dem Server des Videoportals. Dritte – etwa die Rechteinhaber beziehungsweise ihre Anwälte – können im Normalfall keine Daten über diese Verbindung abrufen. Es spricht daher nach dem ersten Anschein viel dafür, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Unsere Strafanzeige gegen Herrn Urmann fußt allerdings nicht auf diesen Details. Der Sachverhalt, auf den wir uns stützen, muss nicht mehr ermittelt werden. Wir sagen, den von Herrn Urmann behaupteten Rechtsverstoß gibt bereits die Rechtslage nicht her. Das hätte er als Anwalt, der zudem nach eigenen Angaben auf das Urheberrecht spezialisiert ist, wissen müssen.

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