Hessischer Rundfunk : „Wir ziehen Lehren aus dem Skandal beim RBB“
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Axel Wintermeyer Bild: Hessische Staatskanzlei
Die Hessische Landesregierung stärkt die Gremien im HR. Den Sender sieht Staatskanzleichef Axel Wintermeyer (CDU) bestens aufgestellt. Das große finanzielle Minus des Sendes hält er für erklärbar. Ein Interview.
Die Aufsichtsgremien des Hessischen Rundfunks sollen eine Geschäftsstelle bekommen. Ich nehme an, dass ist eine Lehre, die Sie aus dem Skandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg ziehen?
Wir haben aus dem RBB-Skandal gelernt, dass die Unabhängigkeit der Gremien der Anstalten gestärkt werden muss. Die Koalitionsfraktionen im Hessischen Landtag haben deshalb das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Hessischen Mediengesetz zum Anlass genommen, eine Regelung zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gremien des HR in das HR-Gesetz aufzunehmen. Ich begrüße es sehr, dass der Landtag dies am Donnerstag beschlossen hat. Hessen ist damit das erste Land, das in seinem Mediengesetz Konsequenzen aus dem RBB-Skandal zieht. Neu ist nicht die Geschäftsstelle selbst. Neu ist die gesetzliche Regelung, nach der die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle gesetzlich festgeschrieben wird.
Was soll mit der Geschäftsstelle erreicht werden? Wie wird die Besetzung vonstattengehen? Wer bestimmt das Budget? Wie stellen Sie sich die Arbeit der Geschäftsstelle konkret vor?
Die Geschäftsstelle soll die Mitglieder der Aufsichtsgremien unabhängig vom Intendanten bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktionen fachlich unterstützen und beraten. Das heißt, die Gremienmitglieder sollen sich der Expertise der Geschäftsstelle bedienen, um ihre Aufsichtsfunktion unabhängig wahrnehmen zu können. In der Neuregelung ist vorgesehen, dass die Geschäftsstelle im Benehmen mit den Gremienvorsitzenden angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten ist. Neueinstellungen und Personalmaßnahmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle betreffen, sind im Einvernehmen mit den Gremienvorsitzenden zu treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit fachlich nur deren Weisungen unterworfen. Die nähere Ausgestaltung der Geschäftsstelle obliegt dem HR, der dies in seiner Satzung bestimmt. Das Budget und das Personal der Geschäftsstelle werden von den Gremienvorsitzenden unabhängig bestimmt.
Bislang haben der Rundfunk- und der Verwaltungsrat den Eindruck vermittelt, sie seien integraler Bestandteil des HR. Was erwarten Sie von den Gremien?
Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Gremien des HR ihrer Verantwortung schon bisher verantwortungsvoll nachgekommen sind und dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Der Rundfunkrat vertritt die Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten außerhalb der Programmgestaltung. Seine Tätigkeit umfasst damit primär wirtschaftliche und technische Fragen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben mit ihren Gremien eine binnenplurale Organisationsform. Gleichwohl erwarte ich, dass die Gremien ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig und effektiv wahrnehmen.
Beim Hessischen Rundfunk gab es vor Jahren einen eklatanten Korruptionsfall – den des früheren Sportchefs Jürgen Emig. Denken Sie, die Wiederholung eines solchen Falles ist ausgeschlossen?
Gegen kriminelle Machenschaften ist keine öffentliche oder private Einrichtung vollständig gefeit. Jede Einrichtung kann aber eine wirksame Compliance-Struktur schaffen, um dem schon präventiv entgegenzuwirken. Der Hessische Rundfunk hat dies in den vergangenen Jahren beispielhaft getan und ist auch in diesem Vergleich sehr gut aufgestellt. So bestehen beim HR Regelungen zu Genehmigungsvorbehalten, zum Vier-Augen-Prinzip, zur Funktionentrennung und Befangenheit ebenso wie zur Dokumentation. Ein effektives internes Kontrollsystem dient als Teil des unternehmensweiten Risikomanagements dem Schutz des Unternehmensvermögens. Im Rahmen von Compliance-Programmen wird die Geschäftsleitung des HR durch die Compliance-Beauftragte, den Antikorruptionsbeauftragten sowie den externen Ombudsmann unterstützt. Aktuell hat der HR eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die internen Aufsichts- und Compliance-Strukturen überprüfen soll. Erst im vergangenen Jahr hat der HR die internen Regelungen zur Korruptionsprävention verschärft, und erst vor einigen Monaten hat er ein neues Compliance-Strategiepapier verabschiedet. Basis und Bezugspunkt für all dies ist ein Verhaltenskodex, der 2020 gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet und im letzten Jahr verabschiedet wurde. Außerdem sind zum Thema Compliance für die Bediensteten verpflichtende Schulungen vorgesehen. Der HR ist daher auf einem guten Weg.
Auffällig ist, dass der HR seit Jahren ein hohes Millionenminus erwirtschaftet, die Gremien haben das immer abgesegnet. Sollte sich das ändern?
Der Rundfunkrat genehmigt den Haushalt, der Verwaltungsrat prüft den vom Intendanten aufgestellten Haushaltsvoranschlag. Fehlbeträge im Geschäftsjahr sind kein Spezifikum des HR. Richtig ist aber, dass der HR durch Pensionsrückstellungen belastet ist, die aus der Vergangenheit stammen und nun über einen langen Zeitraum abgebaut werden müssen. Hier haben weder die Gremien noch der Intendant großen Handlungsspielraum. Unabhängig hiervon werde ich mich aber auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die innerhalb des ARD-Verbunds bestehenden Disparitäten zwischen den einzelnen Landesrundfunkanstalten, insbesondere im Hinblick auf die Eigenmittel, zugunsten des HR zumindest abgemildert werden. Wir haben in Hessen ein hohes Interesse an einer journalistisch qualitativen und validen regionalen Berichterstattung. Das muss auch künftig gewährleistet werden.