Expertenbericht offline : Broder siegt gegen Innenministerium
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Das Ministerium darf den Bericht des von ihm ins Leben gerufenen Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM), der unter dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ erschien, auf seiner Homepage nicht mehr verbreiten. Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline.
Broder wendet sich gegen den Bericht, weil dort behauptet wird, er habe sich im „Spiegel“ in dem Artikel „Im Mauseloch der Angst“ von 2010 für „eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit“ starkgemacht, „während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Tatsächlich geschrieben hatte Broder über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans „Die Satanischen Verse“ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen“, hieß es in dem Text.
Die Qualifizierung Broders im Bericht des Expertenkreises stelle einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar, befand das OVG. Das Urteil über Broder sei erlaubt. Das Innenministerium müsse jedoch deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position sei. Dieser Pflicht habe das BMI nicht Genüge getan. Im Gegenteil: Auf dem Bericht prangt das Logo des Ministeriums, im Vorwort spricht Ministerin Nancy Faeser davon, es gelte, sich mit dem Empfehlungen der Experten ernsthaft auseinanderzusetzen.
Das OVG hob mit dem Urteil eine vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Der Beschluss ist unanfechtbar. Broders Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte, er erwarte eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis des Urteils, sonst werde man ein Hauptsacheverfahren anstrengen.
Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte auf Anfrage der F.A.Z., dass man den Bericht des Expertenkreises von der Webseite des Ministeriums genommen habe. „Wir werten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts derzeit aus“, hieß es.

