Kommentar zum Rundfunkbeitrag :
Rechenkünstler

Michael Hanfeld
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
Lesezeit: 3 Min.
Drei Sender, ein Gebührenverfahren: Briefkasten des Beitragsservices in Köln
Stabile Einnahmen, keine systematische Änderung durch die Abkehr von der Koppelung an ein Empfangsgerät? Der Generalanwalt des EuGH ist beim Rundfunkbeitrag großzügig. Und übersieht Hunderte Millionen Euro.

Die öffentlich-rechtlichen Sender und die Rundfunkpolitik dieses Landes können hinter den Rundfunkbeitrag den letzten Haken machen. Denn er hat, nachdem er in Deutschland durch alle juristischen Instanzen ging und für gut befunden wurde – zuletzt vom Bundesverfassungsgericht –, jetzt auch die europäische Hürde so gut wie genommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Manuel Campos Sánchez-Bordona, hat dem Gericht in seinen Schlussanträgen an diesem Mittwoch vorgeschlagen, den deutschen Rundfunkbeitrag nicht als rechtswidrige staatliche Beihilfe einzustufen (Rechtssache C-492/17). Da das Gericht der Vorlage des Generalanwalts in der Regel folgt, dürfte auch diese Kuh für die Öffentlich-Rechtlichen vom Eis sein.

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