Gema-Alternative C3S : Legaler Tausch schließt Profit nicht aus
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Kreativschaffende, die Nutzern das Kopieren und Bearbeiten ihrer Werke erlauben wollen, wählen Creative-Commons-Lizenzen. Die Initiative C3S möchte dafür eine neue Verwertungsgesellschaft gründen. Bild: Dieter Rüchel
Wem gehört Musik und wer darf sie benutzen? In Deutschland gibt es bisher nur eine Verwertungsgesellschaft, die Lizenzen für Musiker herausgibt: die Gema. Das soll anders werden. Die Konkurrenz heißt C3S.
Der folgende Satz gehört zu den unbeliebtesten im deutschen Internet: Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt hat. Spätestens seit der Youtube-Sperre 2009 ist die Kritik an der bisher einzigen deutschen Verwertungsgesellschaft unüberhörbar geworden. Die Liste der beanstandeten Punkte ist lang: Mangelnde Transparenz bei der Berechnung der Abgaben und der Verteilung der Tantiemen wird der Gema vorgeworfen, ebenso die Ungleichbehandlung der Vereinsmitglieder, von denen nur eine kleine Gruppe über volles Stimmrecht verfügt.
Auf das digitale Zeitalter hat sich die Gema, die vor achtzig Jahren gegründet wurde, noch nicht eingestellt, sagen Kritiker. Immer noch müssen zur Abrechnung von den Veranstaltern auf Papier geschriebene und unterzeichnete Playlists eingereicht werden, obwohl längst Software zur automatischen Musikerkennung existiert. Und immer noch ist es Gema-Mitgliedern verwehrt, Stücke unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen.
Am Anfang einer Karriere ist Bekanntheit die wichtigste Währung
Seit 2001 hat die gemeinnützige amerikanische Organisation Creative Commons, zu Deutsch kreatives Gemeingut, sechs Lizenztypen entwickelt, die der Öffentlichkeit verschiedene Nutzungsrechte an Werken kostenlos einräumen: Dabei kann es sich um die nichtkommerzielle Weitergabe von Stücken handeln oder um die Möglichkeit, ein Werk weiterzubearbeiten, etwa einen Song zu remixen. Gerade für junge, noch unbekannte Künstler sind Creative-Commons-Lizenzen - kurz CC-Lizenzen genannt - attraktiv, da sie es erlauben, Musik legal zu kopieren und zu teilen. Am Anfang einer Karriere ist Bekanntheit die wichtigste Währung; klassische All-Rights-Reserved-Lizenzen, wie die Gema sie ausschließlich vergibt, könnten sich für aufstrebende Musiker gar als kontraproduktiv erweisen.
Der Musiker Meik Michalke und der Medienberater Wolfgang Senges lernten sich 2009 auf der Konferenz all2gethernow in Berlin kennen. Die Musikmesse Popkomm war abgesagt worden; stattdessen diskutierten Labelbetreiber, Künstler und Interessierte drei Tage lang über neue Vermarktungsstrategien für Musik. Michalke und Senges waren sich in einem einig: Die Gema muss sich für CC-Lizenzen öffnen. „Anfang 2010 trafen wir uns mit einem Vertreter der Gema und einem Vertreter von Creative Commons Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt“, erinnert sich Senges. Das Amt beaufsichtigt die deutschen Verwertungsgesellschaften. Im Gespräch versuchten Michalke und Senges, den Gema-Vertreter von ihrer Idee zu überzeugen - vergebens.
Was ist nötig, um eine Gema-Alternative zu gründen?
Doch Senges und Michalke wollten sich nicht geschlagen geben. Sie fragten bei einem Justitiar des Patentamtes nach, was nötig sei, um eine eigene Verwertungsgesellschaft zu gründen. Im Wesentlichen habe eine Gema-Alternative zwei Anforderungen vor ihrer Zulassung zu erfüllen, erklärte das DPMA. Erstens müsse sie Mitglieder vorweisen können: Musikschaffende, also Urheber, die ihre Rechte von der neuen Verwertungsgesellschaft vertreten lassen wollen. Es müssten ausreichend viele sein, dass sich das Unternehmen gemäß seinem Business-Plan aus den Lizenzeinnahmen finanzieren könne. Zweitens müsse die Infrastruktur der Verwertungsgesellschaft vorhanden sein. Für die Verwaltung, die Abrechnung, das Monitoring müsse gesorgt sein, damit nicht nur Lizenzen vergeben werden könnten, sondern auch die Kontrolle ihrer Einhaltung möglich sei.