Öffentlich-rechtliche Sender : Eine Koalition für die Medienfreiheit
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Karola Wille führt bis Ende des Jahres den Vorsitz in der ARD. Bild: dpa
Das Jahr 2017 war gesellschaftlich von Tabubrüchen und Ignoranz gegenüber den Fakten geprägt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich dem stellen und für einen fairen Diskurs sorgen. Ein Gastbeitrag.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern – wie das Bundesverwaltungsgericht am Beginn unseres ARD-Vorsitzes 2016 schon bekräftigt hat – eine „rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe“. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern, also kein Staatsrundfunk. Und: Der Rundfunkbeitrag trägt der Programmfreiheit des Rundfunks und dem Verfassungsgebot eines die Vielfalt sichernden Programms angemessen Rechnung. Und deshalb darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in Abhängigkeiten, weder von Seiten staatlicher Stellen noch durch die Interessen der Werbewirtschaft, geraten. Dieses Urteil bekräftigt auch, dass unsere Finanzierung sich aus unserem Auftrag ableitet und ableiten muss und nicht umgekehrt. Und dass es einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf funktionsgerechte Finanzausstattung gibt. So weit, so klar – oder eben auch nicht. Und Letzteres macht nachdenklich.
Wenn ich auf die zwei Jahre ARD-Vorsitz zurückschaue, so findet sich im politischen und gesellschaftlichen Diskurs des Landes für die genannten Grundsatzpositionen nicht gerade ein gestärkter Widerhall. Vielmehr hat sich mit dem Begriff der „Beitragsstabilität“ ein Narrativ eingeschlichen, das tendenziell die Verhältnisse eher umkehrt. Uns allen ist bewusst, dass Beitragsentscheidungen Entscheidungen der Parlamente in allen Bundesländern sind. Umso mehr sollten wir uns ehrlich machen und diese Schwierigkeiten gemeinsam schultern.
Eine Gefahr für den demokratischen Diskurs
Meine Nachdenklichkeit geht am Ende unseres ARD-Vorsitzes allerdings über das Rundfunkrechtliche hinaus. Dies betrifft ganz generell, was wir in der Zivilgesellschaft zurzeit an Grenzverschiebungen, Tabubrüchen, Werteschwund und an Ignoranz gegenüber den Fakten gewärtigen müssen. Um mit dem jüngst Vergangenen zu beginnen: Wenn Zeitungen den Begriff „Staatsfunk“ benutzen und wenig später der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger von den Online-Angeboten der ARD als „gebührenfinanzierter Staatspresse“ spricht, dann sind das Sprachverschiebungen, die ich mir so am Beginn unseres Vorsitzes nicht vorstellen konnte. Sie sind allerdings auch ein Zeichen von Unredlichkeit. Ich meine damit die fortgesetzte Suggestion, der öffentliche Rundfunk wäre es, der durch seine Angebote im Netz den Zeitungsverlagen die Rückgänge ihrer Erträge verursachen würde.
Die teilweise dramatischen Umsatzrückgänge im Zeitungswesen bedeuten in der Tat eine Gefahr für den demokratischen Diskurs unseres Gemeinwesens. Oder, um es mit dem BDZV-Präsidenten Mathias Döpfner zu sagen: Immer mehr Taschenlampen, mit denen die Bürger in der Öffentlichkeit ihren Weg suchen, gehen aus. Tatsächlich sind wir mit den Verlegern publizistisch und gesellschaftspolitisch in einer Verantwortungsgemeinschaft. Wir sind natürliche Verbündete und sollten und müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Aber auch hier sind erst einmal die Fakten zu klären.
Der Grund für die teilweise erdrutschartigen Veränderungen sind nicht wir. Die Gründe dafür sind in einer Änderung im Nutzungsverhalten der Bürger begründet, die das Internet in immer größerem Ausmaß zur Rezeption von Medieninhalten nutzen. Dies bekommen auch wir zu spüren, und damit geht aber auch eine massive Verschiebung der Werbung zugunsten von Online-Plattformen einher, wovon vor allem die großen US-amerikanischen Giganten profitieren.