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Tichys Einblick vs. Correctiv : Streiten mit den Wahrheitsfindern

  • -Aktualisiert am

Der Journalist Roland Tichy geht gegen die Gerichtsentscheidung zum Correctiv-Stempel in Berufung. Bild: dpa

Das Haudrauf-Magazin „Tichys Einblick“ hat einen „teils falsch“-Stempel bekommen. Laut Gericht ist das zulässig. Doch die Begründung zeigt, was passiert, wenn aus Furcht vor Fake News und Filterblasen ein Wahrheitsrichter installiert wird.

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          Ein Stempel kann eine wuchtige Waffe sein. Die Journalisten des Recherchezentrums Correctiv haben so ein Gerät, sie können damit Beiträge auf Facebook etwa als „teils falsch“ einstufen – mit weitreichenden Folgen. Ein Gerichtsurteil segnet diese Praxis jetzt ab. Die der F.A.Z. vorliegende 45 Seiten starke Begründung gibt einen Ausblick auf die neue, in soziale Netzwerke eingekapselte Medienwelt und zeigt, was passiert, wenn man dort aus Furcht vor Fake News und Filterblasen einen Wahrheitsrichter installiert (Az.: 14 O 181/19).

          Ein Opfer des Correctiv-Stempels ist in dem Fall das Haudrauf-Magazin des früheren Wirtschaftswoche-Chefs Roland Tichy, „Tichys Einblick“ – laut Selbstbeschreibung gemacht für eine „Zielgruppe, die die Nase voll hat vom bevormundenden Mainstream-Journalismus“. Ein Beitrag über 500 angebliche Wissenschaftler, die sich am Begriff des Klimanotstands störten, bekam vom Correctiv diesen „teils falsch“-Stempel. Das ist für das „Meinungsmagazin“ ein großes Ärgernis – vor allem aber sei es unlauterer Wettbewerb, meint Tichy und klagte. Das Landgericht Mannheim hat den Streit nun in erster Instanz entschieden, Tichy verlor.

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