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Keine unerlaubte Beihilfe : EuGH-Urteil: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

  • Aktualisiert am

Zur Kasse bitte: Der EuGH urteilt heute über den deutschen Rundfunkbeitrag. Bild: dpa

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter.

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          Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch nach EU-Recht zulässig. Das Ersetzen der früheren Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag stelle „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar“, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg fest. Damit sei eine frühere Erlaubnis durch die EU-Kommission weiter gültig (Az.: C-492/17).

          Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist - bis auf die Ausnahme von Autoradios in Mietwagen - nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt, pro Mitarbeiter und pro Betriebsstätte gezahlt werden. Er liegt zurzeit bei monatlich 17,50 Euro. Die öffentlich-rechtlichen Sender kommen dadurch auf Einnahmen von rund acht Milliarden Euro pro Jahr. Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr geprüft und als sogenannte bestehende Beihilfe weitgehend unbeanstandet gelassen.

          Fraglich war nun, ob die Umstellung von 2013 so tiefgreifend war, dass die neue Regelung bei der Kommission angemeldet werden musste und Gefahr lief, verboten zu werden. Das verneinte der EuGH. In dem Verfahren ging es auch um die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Beiträgen durch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst statt durch Gerichte. Dazu stellte der EuGH fest, dass das EU-Beihilferecht solche besonderen Befugnisse nicht verbiete.

          Vorgelegt worden waren dem EuGH die Fragen zur Vereinbarkeit von Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vom Landgericht Tübingen. Einen Teil der Fragen stufte der EuGH laut seiner Mitteilung als unzulässig ein. Im Lichte des Urteils muss die deutsche Justiz den Fall nun abschließen.

          Der Intendant des ZDF, Thomas Bellut, begrüßte das Urteil des EuGH. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert“, sagte Bellut. „Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen.“ Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm zeigt sich ebenfalls zufrieden: „Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit“, sagte Wilhelm. Der Justitiar des Südwestrundfunks, Hermann Eicher, der das Modell des Rundfunkbeitrags maßgeblich begleitet hatte, sagte, der Rundfunkbeitrag habe nun „auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat.“

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