Kai Diekmann : Ermittlungsverfahren gegen früheren „Bild“-Chef eingestellt
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Gegen ihn wird nicht mehr ermittelt: Der ehemalige „Bild“-Herausgeber Kai Diekmann. Bild: dpa
Eine Frau hatte den damaligen „Bild“-Herausgeber Kai Diekmann beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat dafür aber keine Beweise gefunden.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffes gegen den ehemaligen Chefredakteur und „Bild“-Herausgeber Kai Diekmann ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte, ermittelt sie mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter wegen des Vorwurfs von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen lässt sich kein Sachverhalt feststellen, der Grundlage einer Anklageerhebung sein könnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Diekmanns Rechtsanwalt Otmar Kury teilte mit: „Wir hatten stets vollstes Vertrauen in die Ermittlungen der Behörden und sehen uns darin durch die Einstellung 1. Klasse bestätigt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar eine Anzeige und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Diekmann bestätigt. Anwälte der Zeugin sagten, so werde ihr eine Hauptverhandlung erspart, zugleich sei festgestellt worden, „dass die vom Beschuldigten und der Zeugin geschilderten Sachverhalte gleich wahrscheinlich sind.“ Die Mitarbeiterin des Springer-Verlags hatte Diekmann vorgeworfen, sie nach einer Klausurtagung in Potsdam im vergangenen Sommer belästigt zu haben. Diekmann hatte das bestritten. Er war zu dem Zeitpunkt noch Herausgeber der „Bild“-Gruppe. Ende Januar verließ er den Verlag.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Verfahreneinstellung ausführlich: „Hinsichtlich der Feststellung der tatsächlichen Geschehnisse im Sommer 2016“ stünden sich „die Einlassung des Beschuldigten und die Bekundungen der Zeugin diametral gegenüber“. „Die Einlassung des Beschuldigten“ sei „nicht weniger wahrscheinlich“ als die Angaben der Zeugin es seien. Objektive Beweismittel, die die Darstellung des Beschuldigten widerlegen oder die Angaben der Zeugin belegen könnten, seien nicht vorhanden. „Angesichts dieser Beweissituation ist ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen.“
Die Springer-Sprecherin Edda Fels hatte im Januar erklärt, das Unternehmen habe die Vorwürfe der Mitarbeiterin gegen Diekmann mit Hilfe externer Rechtsexperten untersucht und kein strafbares Verhalten festgestellt. „Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit ihrer heute bekannt gegebenen Entscheidung das Ergebnis unserer eigenen internen Untersuchung vom vergangenen Jahr bestätigt“, sagte Edda Fels nun. „Wir sind sehr froh, dass der Fall hiermit nun abgeschlossen ist.“