Böhmermanns Erdogan-Satire : Ermittlungen gegen das ZDF
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Folgenreicher Auftritt: Jan Böhmermann in seiner Sendung “Neo Magazin Royale“ Bild: dpa
Wegen des Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Erdogan wird nicht nur Jan Böhmermann wegen Beleidigung angezeigt. Auch gegen die Programmverantwortlichen gibt es ein Verfahren.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem mit „Schmähkritik“ annoncierten Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan, das der Satiriker Jan Böhmermann in der letzten Ausgabe seiner Show „Neo Magazin Royale“ vortrug, ziehen weitere Kreise.
Der Staatsanwaltschaft in Mainz liegen inzwischen nicht nur mindestens zwanzig Anzeigen von Privatpersonen gegen Böhmermann wegen Beleidigung vor, sondern auch gegen weitere, namentlich nicht benannte „Verantwortliche im ZDF“. Das bestätigte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller im Gespräch mit FAZ.NET. Die Anzeigen würden in einem Verfahren zusammengeführt und gemeinsam bearbeitet.
Ermittelt wird wegen des Verdachts, dass Böhmermann gegen Paragraph 103 Strafgesetzbuch verstoßen hat, der die Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten sanktioniert. Ein solches Ermittlungsverfahren ist gemäß Paragraph 104a Strafgesetzbuch jedoch nur möglich, wenn die Bundesrepublik zu dem fraglichen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, dieser Staat will, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird und die Bundesregierung dem zustimmt. Um dies in Erfahrung zu bringen, hat die Staatsanwaltschaft Mainz sich an das zuständige Bundesjustizministerium gewendet. „Zur Sicherung der Beweise“, sagte die Oberstaatsanwältin Andrea Keller, habe man beim ZDF zudem einen Mitschnitt der fraglichen Ausgabe des „Neo Magazin Royale“ angefordert.
Das ZDF verwies auf Anfrage darauf, dass dem Sender noch keine offizielle Mitteilung zu den Ermittlungen vorliege. Den fraglichen Beitrag der Böhmermann-Show habe man für alle Wiederholungen und aus dem Internetangebot gelöscht.