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Keine Böhmermann-Ermittlung : Erdogan scheitert endgültig

  • Aktualisiert am

Fühlt sich diffamiert: Der türkische Staatspräsident Erdogan. Bild: AP

Dieses Schmähgedicht muss er aushalten: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies Erdogans Beschwerde als unbegründet zurück – und bestätigt damit das Mainzer Urteil.

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          Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Jan Böhmermann gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie als unbegründet zurück. Ende März hatte Böhmermann in seiner ZDF-Show „Neo Magazin Royale“ das Gedicht „Schmähkritik“ vorgetragen, das aus lauter Beleidigungen bestand, um – wie der Moderator meinte –, vorzuführen, was auch in Deutschland nicht erlaubt sei.

          Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung nach Paragraph 185 und 103 Strafgesetzbuch ermittelt, ihre Untersuchung aber mangels Verdachts eingestellt. Die zu klärenden rechtlichen Fragen seien von der Mainzer Staatsanwaltschaft „im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet“ worden, stellte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz fest. Die Entscheidung, dass Böhmermann mit seinem Schmähgedicht keine strafbare Handlung begangen habe, sei nicht zu beanstanden. Die Erfolgsaussichten einer Anklage seien gering. Nun kann Erdogan noch versuchen, durch ein Klagererzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz dafür zu sorgen, dass die Staatsanwaltschaft doch wieder ermittelt.

          Doch auch wenn Erdogan den Weg der Klageerzwingung gehen sollte, seine Chancen dürften gering sein. Die Einlassungen zunächst der Staatsanwaltschaft Mainz und nun der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sind eindeutig. „Aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen und zur Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung des künstlerischen Gesamtkonzeptes bereiten Beobachters liegt der Aussagekern der Darbietung des Beschuldigten in der Kritik an dem Umgang des türkischen Staatspräsidenten mit den Grundfreiheiten aus Art. 5 Grundgesetz“, schreibt der Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer in seiner zwanzigseitigen Begründung zur Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann.

          Keine Beleidigung, nirgends

          Es sei, „nicht zu widerlegen, dass die Darbietung aufzeigen sollte, wie weit aus Sicht des Beschuldigten die Vorstellungen des türkischen Staatspräsidenten von den Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit von denen des deutschen Rechtsverständnisses entfernt sind“. Es sei „unzulässig, sich bei der Beurteilung der Darbietung auf den Wortlaut der Gedichtverse zu beschränken, ohne den Gesamtkontext, in den sie gestellt wurden, zu berücksichtigen.“

          Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) teilte mit, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sei „erwartungsgemäß“ ausgefallen. Der türkische Präsident Erdogan, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall, „sollte seine Energie nicht weiter auf aussichtslose juristische Auseinandersetzungen verwenden, sondern sich stattdessen mit der gleichen Vehemenz um die Wiederherstellung der Pressefreiheit in seinem Land bemühen. Dazu muss gehören, dass die inhaftierten Journalisten sofort auf freien Fuß gesetzt werden.“

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