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Karlsruhe zu Rundfunkbeitrag : Vor der großen Bescherung?

Angepasst? Wie entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Beitragserhöhung. Bild: dpa

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am Donnerstag, ob Sachsen-Anhalt den höheren Rundfunkbeitrag stoppen durfte. Kommt die Erhöhung, wird es teuer.

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          Wenn das Bundesverfassungsgericht bei seiner bisherigen Rundfunkrechtsprechung bleibt, können die Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender den Champagner schon einmal kaltstellen. Denn dann werden die Verfassungsrichter der Beschwerde gegen die Blockade der von ihnen als zwingend ausgegebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro im Monat am Donnerstag stattgeben. Da diese zum 1. Januar dieses Jahres anstand, könnte es sogar sein, dass Karlsruhe den Anstalten eine Kompensation für die seither ausgebliebene Erhöhung zuspricht. Dies käme zu den Einnahmen von ziemlich genau acht Milliarden Euro aus dem Beitrag im vergangenen Jahr noch obendrauf. Da die Beitragserhöhung den Sendern für die Zeit von 2021 bis 2024 rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollte (gefordert hatten sie drei Milliarden), droht den Beitragszahlern eine saftige Rechnung.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Angehalten hatte das Verfahren bekanntlich der inzwischen wiedergewählte Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). Um seine Kenia-Koalition mit SPD und Grünen zu retten, legte er den Medienstaatsvertrag, der die Beitragserhöhung formuliert, Ende November des vergangenen Jahres dem Landtag nicht zur Abstimmung vor. SPD und Grüne wollten zustimmen, Haseloff musste aber befürchten, dass Mitglieder der CDU-Fraktion den Staatsvertrag ablehnten, dann wäre dieser an ihrem Widerstand und an dem der AfD gescheitert. Die öffentlich-rechtlichen Sender legten gegen diesen Schritt Verfassungsbeschwerde ein. Ihren Antrag auf eine Eilentscheidung lehnte das Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Begründung ab. Für das nun anstehende Urteil besagt dies allerdings gar nichts.

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