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Außergerichtliche Einigung : Ehemaliger DFB-Präsident Grindel kehrt nicht zum ZDF zurück

  • Aktualisiert am

Wohin jetzt? Reinhard Grindel nach Bekanntgabe seines Rücktritts Anfang April in Frankfurt Bild: dpa

Als ehemaliger Bundestagsabgeordneter hätte er ein gesetzliches Rückkehrrecht. Als DFB-Präsident war er wegen fragwürdiger Zusatzeinkünfte und die Annahme einer teuren Uhr in die Kritik geraten.

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          Der ehemalige DFB-Präsident Reinhard Grindel und das ZDF haben sich außergerichtlich geeinigt. Ein möglicher Rechtsstreit um die Frage, ob der 57-Jährige zum öffentlich-rechtlichen Sender zurückkehren könnte, ist damit abgewendet. Der Sender bestätigte eine entsprechende Einigung. Nach ZDF-Angaben ist Teil der Einigung, dass Grindel nicht zum ZDF zurückkehrt. Zuvor hatte das Magazin „Sport-Bild“ darüber berichtet.

          Der studierte Jurist und Journalist war beim ZDF beschäftigt, bevor er für die CDU in den Bundestag gewählt wurde. Grindel wechselte 2016 an die Spitze des Deutschen Fußball-Bundes. Anfang April trat er zurück. Danach hatte das ZDF zunächst mitgeteilt, Grindel habe ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht. Der Sender gab anschließend eine Prüfung des Rechtsanspruchs in Auftrag. Die Juristen kamen zu der Einschätzung, für Grindel gelte kein Rückkehrrecht.

          Unmittelbar vor seinem Rücktritt beim DFB war Grindel wegen der Enthüllungen über fragwürdige Zusatzeinkünfte und die Annahme einer teuren Uhr in die Kritik geraten. Beim ZDF war er von 1992 bis 1997 als Redakteur im ZDF-Studio Bonn beschäftigt, von 1997 bis September 1999 als Leiter des ZDF-Landesstudios Berlin. Danach arbeitete er von Oktober 1999 bis Dezember 2002 als Leiter des ZDF-Studios Brüssel, im Januar 2003 wurde er dem ZDF zufolge freigestellt. Mitglied im Deutschen Bundestag war Grindel von 2002 bis 2016.

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