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Döpfner-Leaks : Presserat leitet Verfahren gegen die „Zeit“ ein

  • Aktualisiert am

Mit Rücktrittsforderungen konfrontiert: Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Springer-Konzerns Bild: dpa

Der Deutsche Presserat hat im Fall der geleakten Chats des Springer-Chefs Mathias Döpfner ein Beschwerdeverfahren gegen die Wochenzeitung „Die Zeit“ eingeleitet.

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          Die Frage, ob die Chats und Mails des Springer-Chefs Mathias Döpfner an die Öffentlichkeit gehören oder nicht, beschäftigt die Branche seit die Wochenzeitung „Die Zeit“ Mitte April eine Auswahl davon veröffentlicht hat. Darin hatte Döpfner unter anderem gegen „die Ossis“ und Angela Merkel gewettert und den damaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt gebeten: „Please stärke die FDP.“ Nun wird sich auch der Deutsche Presserat damit beschäftigen: Auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni will der Verein eine Beschwerde prüfen, die Ende vergangener Woche bei ihm eingegangen war. „Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt“, erklärte die Sprecherin des Presserats, Kirsten von Hutten.

          Die Veröffentlichung der Nachrichten hatte damals für viel Kritik gesorgt, die Schriftstellerin Nora Bossong beispielsweise bezeichnete sie als „Bärendienst für Pressefreiheit“. In einem Podcast des Medienblogs „Übermedien“ hatten die beiden Verfasser des Döpfner-Artikels diese Kritik zurückgewiesen. „Wir haben bewusst Privates nicht veröffentlicht“, sagte Autorin Cathrin Gilbert. Holger Stark, der stellvertretende Chefredakteur der „Zeit“, ergänzte, dass es sich seiner Ansicht nach zwar um eine „nicht-öffentliche, aber in jedem Fall eine berufliche Kommunikation“ handle. Wenn ein Chef seinem Angestellten eine politische Richtlinie nahelege, sei das nicht mehr privat.

          Auch Holger Friedrich in der Kritik

          Auch über eine andere Frage im Zusammenhang mit den Döpfner-Nachrichten will der Presserat am 15. Juni entscheiden: ob die „Berliner Zeitung“ den Informantenschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt hat. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten, des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben. Reichelt hatte Friedrich demnach zuvor vertrauliche Informationen angeboten.

          Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus.

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