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Digitale Antennen : Ist das freie private Fernsehen am Ende?

  • -Aktualisiert am

Zukünftig nur noch Bezahlfernsehen in Deutschland? Die RTL-Zentrale in Köln. Bild: dpa

Pro Sieben Sat.1 und RTL wollen, dass man für ihre Programme bezahlt - wenn man sie über eine digitale Antenne empfängt. Das bedeutet: Es gibt nur noch Pay-TV. Soll die Politik das erlauben?

          5 Min.

          Die RTL-Gruppe und Pro Sieben Sat.1 wollen den Umstieg auf DVB-T 2, die neue digitale Technik des Antennenfernsehens, dazu nutzen, ihre Programme zu verschlüsseln und Geld für sie zu verlangen. Das soll schon 2016 beginnen. Die große Koalition in Berlin hingegen erwartet, dass Fernsehen „ohne monatliche Zusatzkosten“ über Antenne zu empfangen ist. Kann sie das durchsetzen? Die Verbraucher, die für das digitale Antennenfernsehen neue Geräte brauchen, haben eine Antwort verdient.

          Bei der Satelliten- und Kabelverbreitung hat das Kartellamt Planungen der Sendergruppen, zusätzlich Geld einzunehmen, gestoppt. Private Programme in der digitalen Standardqualität müssen für mindestens zehn Jahre unverschlüsselt bleiben. Sie sollen, ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Sender, ohne Mehrkosten von jedem digitaltauglichen Gerät empfangen werden können.

          Reichweite als Grundlage

          Bei DVB-T 2 aber soll es nach dem Willen der Sender keinen kostenfreien Empfang privater Programme mehr geben. Damit stellt sich eine Schlüsselfrage der digitalen Medienordnung: Wenn beim Antennenfernsehen die Verschlüsselung durchgesetzt wird, obwohl die Frequenzen kostenfrei sind, könnten - und sollten - Pro Sieben Sat.1 und RTL daran gehindert werden, auch über Satellit und Kabel zu verschlüsseln und zusätzliche Erträge zu erzielen?

          Gibt es ein Recht auf freien Empfang der wichtigsten privaten Fernsehprogramme? Oder reicht es, wenn aus der Haushaltsabgabe das öffentlich-rechtliche Fernsehen finanziert wird, das jeder Haushalt unverschlüsselt empfangen kann, auch in der HD-Technik?

          Für die Position, keinen Einfluss auf die Geschäftsmodelle der Privatsender auszuüben, gibt es gute Argumente: Das klassische Free-TV-Modell für private Veranstalter beruhte auf dem Zugang zu knappen Frequenzen. Diese schufen die notwendige Reichweite, um die Programme aus Werbung zu finanzieren.

          Reicht der Druck nicht schon aus?

          Doch das ändert sich: Frequenzen möchte RTL heutzutage nicht einmal mehr geschenkt bekommen, wenn es deren Betrieb finanzieren muss. Und das Modell, mit Aufmerksamkeit für die Werbung zu zahlen, hat neue Konkurrenz bekommen. In der digitalen Welt wird auch mit Daten gezahlt.

          Dieser digitale Umbruch hat die Werbeeinnahmen der Sender zwar bisher kaum schrumpfen lassen, anders als diejenigen der gedruckten Medien. Aber auch die Rundfunkkonzerne haben ein Interesse an Bezahlmodellen. Schließlich gibt es inzwischen Plattformen wie Netflix und Watchever, bei denen man Fernsehinhalte und Videos gegen geringe Abonnementgebühren ansehen kann.

          Niemand verlangt von Verlagen oder Internetunternehmen, dass sie ihre Dienste ohne Entgelt anbieten. Gratiszeitungen zu etablieren ist kein medienpolitisches Ziel. Warum also soll es ein freies privates Fernsehen geben? Reicht es nicht für den Schutz der Verbraucher, dass private Sender von zwei Seiten unter Druck stehen, die scheinbar freie Inhalte anbieten? Sie stehen in Konkurrenz zu dem aus der Haushaltsabgabe finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Internetkonzernen bis hin zum Giganten Google.

          Abwechslung im Medienmarkt

          Die Medienpolitik würde auch in diesem marktliberalen Modell nicht beschäftigungslos: Um privaten Medien bei Bezahlmodellen faire Chancen einzuräumen, müssen Aufgaben und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt werden. Schwerer haben es Bund und Länder, Grenzen und Regeln für Google zu entwickeln.

          Das ist aber nicht die einzige Herausforderung. Mit dem für die HD-Programme entwickelten Vermarktungsmodell wird der Grundsatz aufgegeben, alle Programme zu vergleichbaren Bedingungen zu verbreiten. Die Rückflüsse aus den Teilnehmerentgelten richten sich nach Marktanteilen, kommen also vor allem großen Sendergruppen zugute, während die Kleinen auch noch für den Transport bezahlen müssen.

          Aufgabe der Medienordnung bleibt es, bei der Verbreitung der Medien dafür zu sorgen, dass der Meinungsmarkt nicht nur von den Großen beherrscht wird, sondern dass auch neue und Minderheitsmeinungen Zugang finden. Diese Aufgabe stellt sich unabhängig vom Geschäftsmodell.

          HD-Vermarktungsmodell begünstigt die Großen

          Bei den gedruckten Medien gibt es daher das Pressegrosso, beim klassischen Transportmodell über Rundfunknetze Vorgaben des Telekommunikations- und Medienrechts, nach denen Programme gleich behandelt werden. Plattformen, die Programme bündeln und vermarkten, unterliegen gesetzlichen Vorgaben.

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