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Streit mit Medienanstalten : Deutsche Welle stellt Ausstrahlung über deutsche TV-Plattformen ein

  • Aktualisiert am

Deutsche Welle: Die innerdeutsche Verbreitung des Senders wird eingeschränkt. Bild: dpa

Der Auslandssender zieht sich von Plattformen wie Magenta TV, Joyn und Sky Q zurück. Hintergrund ist Druck der Landesmedienanstalten. Die Regulierer halten die bisherige Verbreitung für unzulässig.

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          Die Deutsche Welle wird ihr Programm künftig nicht mehr über innerdeutsche TV-Plattformen verbreiten. Das teilten Medienregulierer am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu solchen TV-Plattformen zählen demnach etwa Magenta TV, Joyn, Sky Q, Zuhause Kabel und Zattoo.

          Das bedeutet aber nicht, dass hierzulande das Programm des deutschen Auslandssenders überhaupt nicht mehr empfangen werden kann. „Eine Verbreitung des Programms der Deutschen Welle im offenen Internet und über die eigenen Webseiten fällt nicht in die direkte Zuständigkeit der Medienanstalten“, hieß es weiter von den Landesmedienanstalten. Auch Youtube zähle nicht zu den betroffenen TV-Plattformen.

          Verfahren gegen Magenta TV

          Die Regulierer halten die Verbreitung der Programme der Deutschen Welle auf innerdeutschen TV-Plattformen für unzulässig und begründen dies mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zur Verbreitung von Rundfunk für das Ausland. Im Deutsche-Welle-Gesetz steht zur Aufgabe (Paragraf 3): „Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an.“ Die Angebote werden in deutscher sowie in anderen Sprachen verbreitet.

          Nach längeren Gesprächen habe man sich mit der Deutschen Welle auf die Einstellung der Programmverbreitung speziell über die innerdeutschen TV-Plattformen verständigt, teilten die Landesmedienanstalten weiter mit. Hintergrund ist auch, dass hessische Regulierer in dem Zusammenhang ein erstes Verfahren gegen Magenta TV eingeleitet hatten, das nun aber eingestellt worden sei.

          Solche TV-Plattformen stehen laut Länder-Staatsvertrag unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Die Anstalten in den Bundesländern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und deren Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhängige Stellen.

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