Sie machen Verlust und müssen noch Steuern zahlen
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Dreharbeiten für den Erzgebirgskrimi im sächsischen Schwarzenberg Bild: dpa
Die Finanzämter bringen Filmproduzenten bei Koproduktionen in die Bredouille. Die Produzentenallianz hofft, dass die Bundesländer diese Praxis beenden, sonst werde es für kleine und mittlere Firmen eng.
In Deutschland schwelt seit Jahren ein Streit über die Besteuerung von Koproduktionen bei Fernsehfilmen, Serien und Kinospielfilmen. Jetzt deutet sich eine Lösung an. Die Länderfinanzminister haben einstimmig beschlossen, neue steuerliche Regelungen zu erarbeiten, die für bereits begonnene und künftige Koproduktionen eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus verschiedenen Koproduktionen ermöglichen sollen.
Die Bundesländer seien für das Gewerbesteuerrecht zuständig und erhielten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, sagt Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz im Gespräch mit der F.A.Z. Daraus ergebe sich, dass die Länder bei der Diskussion zur Besteuerung von Koproduktionen eine wesentliche Rolle spielten. In einigen Ländern wurde in den letzten Jahren die Verwaltungspraxis der Finanzämter verändert, wodurch das Problem der steuerlichen Beurteilung der Koproduktionen entstand. Insofern seien die Finanzministerien der Länder die wichtigsten Stellen bei der Suche nach einer Lösung, sagt Böhning.
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