Türkei weist Reporter ab : ARD-Mann Schwenck zurück in Kairo
- Aktualisiert am
Ihm wurde die Einreise in die Türkei verwehrt: SWR-Korrespondent Volker Schwenck. Bild: dpa
In Istanbul war für den Korrespondenten Volker Schwenck Endstation. Die Behörden hielten ihn zwölf Stunden lang fest. Jetzt ist er zurück im ARD-Studio Kairo.
Der Fernsehkorrespondent Volker Schwenck, der nach seiner Einreise in die Türkei am Flughafen von Istanbul festgehalten worden war, ist nach Kairo zurückgekehrt. Der Leiter des ARD-Studios Kairo war am Morgen, wie der Südwestrundfunk mitteilte, von türkischen Behörden für knapp zwölf Stunden festgehalten worden. Das Auswärtige Amt und das Generalkonsulat waren in ständigem Kontakt mit dem Südwestrundfunk. Schwenck wollte von Istanbul aus in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen, um dort mit syrischen Flüchtlingen zu sprechen.
Schwenck berichtet für die ARD über den gesamten Nahen Osten, auch über Syrien. Er war dort und im Grenzgebiet zur Türkei für Dreharbeiten bereits mehrfach unterwegs. Diesmal jedoch blieb ihm die Recherche versagt. „Endstation Istanbul“ hatte Schwenck am Dienstagmorgen getwittert. Ihm werde die Einreise versagt, an seinem Namen sei ein „Vermerk“: „Bin Journalist. Ein Problem?“ Gründe für die Festsetzung seien nicht genannt worden, teilte der SWR mit.
Angela Merkel „mit gewisser Sorge“
Schwenck ist nicht der erste ausländische Journalist, den die Türkei abweist. In den vergangenen Wochen hatten zudem verschiedene Medien ihre Korrespondenten wegen Nachstellungen der Behörden aus der Türkei abgezogen. Angela Merkel hatte in Berlin mitgeteilt, dass die Bundesregierung die Festsetzung des ARD-Korrespondenten Schwenck „mit gewisser Sorge“ betrachte. Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte gesagt, er halte es „auch erneut für einen mehr als problematischen Akt“, dass der Journalist der ARD in der Türkei keine Bewegungsfreiheit habe. Er hoffe „sehr, dass die türkische Regierung diesen Fehler korrigiert“ und Schwenck nicht ausweise, sondern weiterreisen lasse. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht.
Die Journalistengewerkschaften DJV und dju hatten die Festsetzung Schwencks kritisiert. Es handle sich um eine „Schikane“, hieß es vom Deutschen Journalisten-Verband DJV. Nun räche sich „das Entgegenkommen von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Fall Böhmermann gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan“. Konkrete Hinweise auf einen Zusammenhang gibt es freilich nicht.