Gespräch zur Klarnamenpflicht : Gute Gründe, auf Facebook anonym zu posten
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Facebook will, dass alle Nutzer unter ihrem Klarnamen zu finden sind. Bild: dpa
Facebook ändert eigenmächtig die Pseudonyme seiner Nutzer. Johannes Caspar, Hamburgs Datenschutzbeauftragter will die Klarnamenpflicht per Verwaltungsanordnung kippen. Könnte das klappen?
Herr Caspar, Sie wollen Facebook zwingen, Pseudonyme zuzulassen. Als Hamburger Datenschutzbeauftragter haben Sie eine Anordnung erlassen, die die Klarnamenpflicht des Netzwerks für unzulässig erklärt. Der europäische Firmensitz von Facebook liegt in Irland. Ist Ihr Vorgehen überhaupt erfolgversprechend? Vor zwei Jahren ist Ihr Kollege aus Schleswig-Holstein mit einem ähnlichen Vorstoß gescheitert.
Damals haben die Richter in Schleswig tatsächlich entschieden: Für Facebook gilt das irische Datenschutzrecht. Die rechtliche Situation hat sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Google Spain aber verändert. Danach ist es für die Anwendbarkeit des nationalen Datenschutzrechts nicht mehr erforderlich, dass die Niederlassung selbst die Daten der Nutzer verarbeitet. Es reicht aus, wenn die Tochterniederlassung mit ihren Aktivitäten zur Finanzierung des von dem Internetdienst bereitgestellten Angebots beiträgt. Dies ist bei der Niederlassung, die Facebook in Hamburg betreibt, der Fall.
Was hat Sie zu der Anordnung veranlasst?
Es geht um eine Facebook-Nutzerin, die das Netzwerk unter Pseudonym nutzen wollte, um zu verhindern, dass ihr privates Konto von Dritten zur geschäftlichen Kontaktaufnahme genutzt wird. Facebook sperrte ihren Account, versah ihn ohne Einwilligung der Nutzerin mit deren tatsächlichem Namen und forderte von ihr digitale Kopien des amtlichen Lichtbildausweises zur Identitätsprüfung. Das ist kein Einzelfall. Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche ähnliche Beschwerden erhalten.
Bricht Facebook damit deutsches Recht?
Ja. Der Zwang zum Klarnamen verstößt gegen das im Telemediengesetz verankerte Recht auf Verwendung eines Pseudonyms. Die Speicherung der digitalen Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises widerspricht dem Pass- wie dem Personalausweisgesetz. Die eigenmächtige Änderung des Pseudonyms missachtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar.
Eine Verwaltungsanordnung hat begrenzte Wirkung. Sie können Zwangsgelder von bis zu 300.000 Euro androhen. Interessiert das Facebook überhaupt?
Sollte es jedenfalls. Wir haben zunächst kein Zwangsgeld angedroht, sondern die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung angeordnet. Facebook soll dazu gebracht werden, die genannten Maßnahmen rückgängig zu machen. Das ist das erste Ziel: Der Nutzerin soll geholfen werden. Das Netzwerk hat nun die Möglichkeit, das Konto zu entsperren oder beim Verwaltungsgericht die Herstellung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.
Mittelfristig muss Ihr Ziel sein, dass Facebook seine Geschäftsbedingungen ändert. Die aktuelle Anordnung ist nicht die erste, die Sie gegen das Netzwerk erlassen. Sie haben sich auch gegen den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware gewendet.
Diese Anordnung ist umgesetzt worden, so dass sich das Verfahren erledigt hat. Facebook verzichtet seither in Europa auf dieses Verfahren.
Ist im Vergleich zur Gesichtserkennung die Klarnamenpflicht nicht ein kleiner Eingriff in den Datenschutz?
Die Klarnamenpflicht ist ein Eingriff, der hoch zu bewerten ist. Die Nutzer haben ein Recht auf Verwendung eines Pseudonyms. Wenn Sie im realen Leben eine Zeitung kaufen, müssen Sie auch nicht Ihren Namen nennen, und auch nicht, wenn Sie sich in der U-Bahn mit ihrem Gegenüber unterhalten. Es kann viele gute Gründe geben, seine Identität hinter einem Pseudonym zu verbergen.
Können Sie Beispiele nennen?
Die massenhafte systematische Ausspähung durch die Geheimdienste ist ein wichtiger Punkt. Es ist verständlich, dass Nutzer sich spätestens nach den Snowden-Enthüllungen durch die Wahl von Pseudonymen schützen wollen. Ein weiterer ist: Obwohl das Einstiegsalter auf Facebook bei dreizehn Jahren liegt, war die Plattform bereits 2012 die beliebteste Seite von Kindern im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Für diese wie auch die Jugendlichen sind Pseudonyme ein wichtiger Schutz. Pseudonyme sind der Schlüssel zur Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz gegen politische oder rassistische Verfolgung, ebenso für Personen, die gestalkt werden. Jede und jeder sollte hier Wahlfreiheit haben.
Der Jugendschutz ist für Facebook ein Argument, Klarnamen zu fordern.
Festzuhalten ist, dass für Facebook Nutzer mit Klarnamen ökonomisch besser verwertbar sind. Am Ende wird hier im Rahmen der Klarnamenpolitik auf eine Fiktion gesetzt, dass das Gegenüber stets der ist, für den er sich ausgibt.
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Mehr erfahrenIn Amerika lässt Facebook „authentische Spitznamen“ zu. Eine Frau, deren Account mit ihrem indianischen Namen gesperrt worden war, hatte Beschwerde eingelegt. Auch die Transgender-Bewegung wehrt sich gegen Klarnamen. Geht es dort mehr um die Anerkennung von Identität als um die Gewährung von Anonymität?
In Amerika geht es auch um das Recht zum Pseudonym. Die Nennung der realen Namen führt leider immer wieder zu Nachstellungen, Diskriminierungen und Diffamierungen.
In Deutschland ist der Datenschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, in Europa nicht harmonisiert. Wäre es nicht Zeit für eine einheitliche europäische Regelung, um internationalen Netzkonzernen besser begegnen zu können?
Innerhalb Europas klaffen die Sanktionsmöglichkeiten weit auseinander, es gibt unterschiedliche Datenschutzlandschaften. Aber wir nähern uns einander an. 2018 soll eine europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Hier muss dann auch das Recht der pseudonymen Nutzung einen Platz erhalten.
Bis dahin müssen Kläger wie der Datenschutz-Aktivist Max Schrems, der verhindern will, dass Facebook seine Daten aus Europa nach Amerika weiterreicht, in Irland klagen?
Diesen Weg zu beschreiten, kann man von einem normalen Nutzer nicht verlangen. Deshalb sind Lösungen, die eine nationale Rechtsverfolgung für die Betroffenen ermöglichen, so wichtig.
Sollte Facebook auch bei der Anmeldung auf die Klarnamen der Nutzer verzichten?
Das haben wir nicht gefordert. Gegenüber anderen Nutzern im Netzwerk sollte jeder Nutzer unter einem Pseudonym auftreten dürfen.
Das setzt Vertrauen von den Nutzern voraus, dass ihre Daten bei Facebook sicher sind.
Hier schließt sich der Kreis. Denn die neuen Nutzungsbedingungen gestatten es Facebook, personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns ohne ausdrückliche Einwilligungen mit verbundenen Unternehmen auszutauschen, auch in den Vereinigten Staaten. Vertrauensbildend ist das nicht.
Bei journalistischen Angeboten im Internet soll die Klarnamenpflicht verhindern helfen, dass von anonymen Lesern geführte Diskussionen völlig aus dem Ruder laufen. Wie bewerten Sie dieses Interesse gegenüber dem Recht der Nutzer auf Verwendung eines Pseudonyms?
Ich gehe zunächst mal davon aus, dass die digitale Kopie von Pass oder Personalausweis zur Beteiligung an einer Leserdebatte in diesem Zusammenhang nicht erfasst wird. Aber im Ernst: Das Führen eines Kontos bei einem sozialen Netzwerk und das Übersenden einer Leserzuschrift zur Diskussion über einen Medienbericht sind zwei sehr unterschiedliche Sachen. Für die Medien gilt im Bereich des Datenschutzes das sogenannte Medienprivileg mit der Folge, dass die Verarbeitung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken von wesentlichen Vorgaben der Datenschutzgesetze ausgenommen ist und eine Kontrolle durch die staatliche Datenschutzaufsicht nicht erfolgt. Das ist mit Blick auf die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit von Presse und Onlinemedien auch nachdrücklich zu begrüßen.
Ob es sinnvoll ist, die Veröffentlichung von pseudonymen Leserzuschriften im journalistisch-redaktionellen Kontext abzulehnen, muss daher jede Redaktion selbst beurteilen. Das dies mit Blick auf die Meinungsäußerungsfreiheit auch nicht unproblematisch ist, bedarf hier keiner besonderen Erwähnung. Die Entscheidung bleibt jedoch eine autonome Entscheidung des Trägers der Medienfreiheit.