Fragen an Open AI : Datenschützer haben ChatGPT im Visier
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Das OpenAI Logo vor einem von ChatGPT generierten Text Bild: AP
Mögliche Datenschutzprobleme beim Chatbot ChatGPT lassen die deutschen Behörden aufhorchen. Das Unternehmen muss sich nun erklären.
Die deutschen Landesdatenschutzbehörden haben Verwaltungsverfahren gegen die Entwicklerfirma Open AI eingeleitet. Open AI hatte im November des vergangenen Jahres den Chatbot ChatGPT herausgebracht. Nun gehen bei dem in den USA ansässigen Unternehmen Fragebögen der hiesigen Datenschutzbeauftragten ein.
Sie wollen prüfen, ob die von der künstlichen Intelligenz eingesetzten Algorithmen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform gehen, wie die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz und Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Marit Hansen, auf Nachfrage erklärt.
Von Interesse sei nicht nur die Herkunft der Daten für das Training der KI, sondern ebenfalls, wie mit den im Laufe der Nutzung entstandenen Daten umgegangen werde: Werden Betroffenenrechte, wie die Möglichkeit zur Auskunft, Berichtigung und Löschung der eingegebenen Daten, eingehalten? Wie werden die Daten minderjähriger Nutzer behandelt? Welche Mechanismen stellen den Jugendschutz sicher? Die Antworten auf die sechsseitigen Fragebögen sollen für die deutschen Behörden Licht ins Dunkle bringen und Transparenz schaffen.
In Italien wurde der Zugriff auf ChatGPT unterdessen temporär gesperrt. Als datenschutzpolitisch sinnvolles Zeichen und international bemerkten „Paukenschlag“ wertet Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz und Leiter der jüngst gegründeten „KI-Taskforce“ des Bundes, das Vorgehen der europäischen Kollegen. Ziel des deutschen Vorhabens sei allerdings nicht die Sperre oder das Verbot, sondern dafür zu sorgen, die Rechtmäßigkeit des Chatbots sicherzustellen.
Bis zum 7. Juni hat Open AI Zeit, sich zu äußern und einen mit europäischem Recht vereinbaren Einsatz der KI zu präsentieren. Marit Hansen hofft auf eine schnelle Auswertung und setzt darauf, dass es zu einem „Wettlauf zwischen den Anbietern zur Rechtskonformität“ kommt und sich weitere Anordnungen erübrigen. Im schlimmsten Fall könne das Prozedere allerdings bis zu einem Jahr dauern.