Deutsches Filmfördergesetz : Wider die Diktatur des Mittelmaßes
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Diktatur des Mittelmaßes
Ein solches System, welches eher am gesicherten Vorteil von einigen denn an einem Wettbewerb um die beste Qualität unter allen interessiert ist, neigt dazu, eine Diktatur des Mittelmaßes zu errichten. Es bestätigt sich in seinen eigenen Wertvorstellungen und Strukturen unablässig selbst und immunisiert sich gegen Risiko - gegen das Unkalkulierbare ebenso wie gegen den kalkulierten Affront. Und schlimmer noch: Ein solches System verhindert die Entwicklung neuer Produktions- und Vertriebswege von Film, die Ansprache von neuen Zuschauergruppen und vor allem die Entwicklung neuer filmischer Formen selbst. Das System zementiert im Interesse der Besitzstände von Fernsehanstalten, Förderern, wenigen Produzenten, Verleihern und Kinobesitzern eine Allianz des kleinsten gemeinsamen Nenners.
Dass die meisten Filme, die dieses System hervorbringt, offenbar weder die breite Masse ins Kino bringen noch künstlerisch begeistern können, trübt die gute Laune kaum. Das System zielt auf den eigenen Erhalt, nicht auf bessere Filme. Auf den roten Teppichen und Branchentreffs gaukelt man sich vor, alles sei ein riesiger Erfolg. Von Krise wird da, wo an Förderungen und Abgaben verdient wird, nicht gesprochen, auch wenn der künstlerische Erfolg ebenso ausbleibt wie der internationale. Allenfalls dürfen sich die Geschäftsführer der deutschen Filmförderer auf den Laufstegen internationaler Filmfestivals mit jenen ausländischen Produktionen zeigen, in die sie sich hineingefördert haben. Dafür müssen diese Produktionen dann ein paar Standorteffekte auslösen.
Trotzdem gilt das System als Kulturförderung. Es gehört zum beliebtesten Jargon der Filmförderer, Kultur und Wirtschaft stellten „zwei Seiten einer Medaille“ dar. Dies aber benennt keine Realität, sondern stützt ein System, in dem weder vom einen noch vom anderen viel übriggeblieben ist. Klarheit über Erfolgsparameter oder die Definition von Kriterien für wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg liegen auch in niemandes Interesse, denn hier wird ein System unterhalten, das unablässig produzieren, sich aber niemals legitimieren muss. Die Akteure dieses Systems bemühen dabei das kulturelle Kriterium, weil die EU (die den Wettbewerb zu überwachen hat) wiederholt klar festgeschrieben hat, Beihilfen dieser Art seien nur zulässig, wenn sie der Entstehung sogenannter „kultureller Produkte“ dienten (unabhängig davon, ob diese sich in der Auswertung als kommerziell erfolgreich erweisen oder nicht). Das Interesse an der Kultur geht also nur so weit, wie es der Rechtfertigung von Interessen dient, die man, am Ergebnis gemessen, kulturell kaum nennen kann.